Elberfelder Übersetzung Edition CSV
Versliste
Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir.
Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr dem Land Lösung gestatten.
Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so soll sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung erforderlich ist,
so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was erforderlich ist, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubel-Jahr soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.