Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
Und die fünftausend Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der fünfundzwanzigtausend, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.
Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite viertausend fünfhundert Ruten, und die Südseite viertausend fünfhundert, und an der Ostseite viertausend fünfhundert, und die Westseite viertausend fünfhundert.
Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden zweihundertundfünfzig Ruten, und gegen Süden zweihundertundfünfzig, und gegen Osten zweihundertundfünfzig, und gegen Westen zweihundertundfünfzig.
Und das Übrige in der Länge gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, zehntausend Ruten, gegen Osten und zehntausend gegen Westen, (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer) dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach {d.h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck „Länge“ stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. S. Die Anm. zu Kap. 48,21} gleichlaufend einem der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen {Eig. geben}.