Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Und die fünftausendH2568+H505 Ruten, die inH8432 der BreiteH7341 übrig sind, längs der fünfundzwanzigtausend, soll gemeinesH2455 LandH6440 seinH3498 für die StadtH5892 zur WohnungH4186 und zum Freiplatz; und die StadtH5892 soll in der Mitte desselben sein.
UndH6828 dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite viertausendfünfhundert Ruten, undH3967 die Südseite viertausendfünfhundert, undH3967 an der Ostseite viertausendfünfhundert, undH3967 die Westseite viertausendfünfhundert.
UndH6828 der Freiplatz der StadtH5892 soll sein: gegen Norden zweihundertfünfzig Ruten, undH3967 gegen Süden zweihundertfünfzig, undH3967 gegen Osten zweihundertfünfzig, undH3967 gegen Westen zweihundertfünfzig.
Und das ÜbrigeH3498 in der LängeH753, gleichlaufend dem heiligenH6944 HebopferH8641, zehntausendH6235+H505 Ruten, gegen Osten und zehntausendH6235+H505 gegen Westen (es ist gleichlaufend dem heiligenH6944 HebopferH8641) dessen ErtragH8393 soll den Arbeitern der StadtH5892 zur Nahrung dienenH5647.
Und dieH5647 Arbeiter der StadtH5892, dieH5647 sollen es bebauen aus allen StämmenH7626 IsraelsH3478.
UndH6924 dem FürstenH5387 sollt ihr geben aufH6440 dieser undH1366 aufH6440 jener SeiteH6285 des heiligenH6944 Hebopfers undH1366 des Eigentums der StadtH5892, längs des heiligenH6944 Hebopfers und längs des Eigentums der StadtH5892, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der LängeH753 nach gleichlaufend einemH259 der Stammteile, welche vonH5980 der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
Als LandH776 soll es ihmH3238 gehören, als EigentumH272 in IsraelH3478; und meine FürstenH5387 sollen nicht mehr mein VolkH5971 bedrücken, sondern das LandH776 dem HauseH1004 IsraelH3478 nach seinen StämmenH7626 überlassen.