Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges {O. Geheiligtes; so auch V. 4} vom Lande: die Länge fünfundzwanzigtausend Ruten lang, und die Breite zwanzigtausend {So nach der alexandr. Übersetzung. Im hebr. Text steht: zehntausend. (Vergl. zu dieser Stelle Kap. 48)}; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum.
Davon sollen zum Heiligtum {Eig. zum Heiligen} gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum.
Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von fünfundzwanzigtausend und eine Breite von zehntausend; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.
Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum.
Und fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite soll den Leviten, den Dienern des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen {Im hebr. Text steht: zum Eigentum, zwanzig Zellen. And. l.: mit geringerer Verändung als oben: als Tore zum Wohnen}.
Und als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend in die Breite und fünfundzwanzigtausend in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören.
Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach {d.h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck „Länge“ stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. S. Die Anm. zu Kap. 48,21} gleichlaufend einem der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen {Eig. geben}.
Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus {Vergl. Kap. 47,17}, nordwärts, zur Seite von Hamath - die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los.
Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines.
Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines.
Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines.
Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines.
Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines.
Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.
Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: fünfundzwanzigtausend Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.
Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und zehntausend in die Breite sein.
Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und gegen Westen zehntausend in die Breite, und gegen Osten zehntausend in die Breite, und gegen Süden fünfundzwanzigtausend in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein.
Den Priestern, - wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks - die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.
Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite erhalten; die ganze Länge {d.h. die beiden Langseiten von Osten nach Westen} soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend sein.
Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig.
Und die fünftausend Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der fünfundzwanzigtausend, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.
Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite viertausend fünfhundert Ruten, und die Südseite viertausend fünfhundert, und an der Ostseite viertausend fünfhundert, und die Westseite viertausend fünfhundert.
Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden zweihundertundfünfzig Ruten, und gegen Süden zweihundertundfünfzig, und gegen Osten zweihundertundfünfzig, und gegen Westen zweihundertundfünfzig.
Und das Übrige in der Länge gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, zehntausend Ruten, gegen Osten und zehntausend gegen Westen, (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer) dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
Das ganze Hebopfer soll fünfundzwanzigtausend Ruten bei fünfundzwanzigtausend sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt {d.h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden}.
Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der fünfundzwanzigtausend Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der fünfundzwanzigtausend, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen {Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meere und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7)}, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.
Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines.
Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines.
Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines.
Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines.
Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer.
Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova.
Und dies sollen die Ausgänge {d.h. die vier äußersten Seiten} der Stadt sein: Von der Nordseite an viertausend und fünfhundert Ruten Maß;
und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines.
Und nach der Ostseite hin, viertausend und fünfhundert Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines.
Und an der Südseite, viertausend und fünfhundert Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines.
An der Westseite, viertausend und fünfhundert Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines.
Ringsum achtzehntausend Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst {H. Jahwe-Schammah}.
Was den Fürsten betrifft, er, der Fürst, soll darin sitzen, um zu essen {d.h. um eine Opfermahlzeit zu halten. (Vergl. 2. Mose 18,12)} vor Jehova; auf dem Wege der Torhalle soll er hineingehen, und auf demselben {W. ihrem} Wege soll er hinausgehen.
Da sprach Isebel, sein Weib, zu ihm: Du, übest du jetzt Königsmacht über Israel aus? Stehe auf, iß, und laß dein Herz fröhlich sein. Ich werde dir den Weinberg Naboths, des Jisreeliters, geben.
Und sie schrieb Briefe im Namen Ahabs und siegelte sie mit seinem Siegel, und sandte die Briefe an die Ältesten und an die Edlen, die in seiner Stadt waren, die mit Naboth zusammen wohnten.
Und sie schrieb in den Briefen folgendes: Rufet ein Fasten aus, und setzet Naboth obenan unter dem Volke;
und setzet zwei Männer, Söhne Belials {S. die Anm. zu Richt. 19,22}, ihm gegenüber, daß sie wider ihn zeugen und sprechen: Du hast Gott und den König gelästert! und führet ihn hinaus und steiniget ihn, daß er sterbe.
Und es geschah, als Isebel hörte, daß Naboth gesteinigt worden und gestorben war, da sprach Isebel zu Ahab: Mache dich auf, nimm den Weinberg Naboths, des Jisreeliters, in Besitz, den er sich geweigert hat, dir um Geld zu geben; denn Naboth lebt nicht mehr, sondern ist tot.
Und es geschah, als Ahab hörte, daß Naboth tot war, da machte sich Ahab auf, um in den Weinberg Naboths, des Jisreeliters, hinabzugehen, um ihn in Besitz zu nehmen.
Wehe denen, die Haus an Haus reihen, Feld an Feld rücken, bis gar kein Raum mehr ist, und ihr allein seßhaft seid inmitten des Landes!