Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
Es hatte nun zwar auch der erste Bund Satzungen des Dienstes {O. Gottesdienstes} und das Heiligtum, ein weltliches.
Denn eine Hütte wurde zugerichtet, die vordere {W. die erste}, in welcher sowohl der Leuchter war als auch der Tisch und die Darstellung der Brote, welche das Heilige genannt wird;
hinter dem zweiten Vorhang aber eine Hütte, welche das Allerheiligste genannt wird,
die ein goldenes Räucherfaß {O. viell.: einen goldenen Räucheraltar} hatte und die Lade des Bundes, überall mit Gold überdeckt, in welcher der goldene Krug war, der das Manna enthielt, und der Stab Aarons, der gesproßt hatte, und die Tafeln des Bundes;
oben über derselben aber die Cherubim der Herrlichkeit, den Versöhnungsdeckel {O. Gnadenstuhl, dasselbe Wort wie Röm. 3,25} überschattend, von welchen Dingen jetzt nicht im einzelnen zu reden ist.
Da nun dieses also eingerichtet ist, gehen in die vordere {W. die erste} Hütte allezeit die Priester hinein und vollbringen den Dienst {W. die Dienstleistungen};
in die zweite aber einmal des Jahres allein der Hohepriester, nicht ohne Blut, welches er für sich selbst und für die Verirrungen des Volkes darbringt;
wodurch der Heilige Geist dieses anzeigt, daß der Weg zum Heiligtum {O. zu dem Allerheiligsten} noch nicht geoffenbart ist, solange die vordere {W. die erste} Hütte noch Bestand hat,
welches ein Gleichnis auf die gegenwärtige Zeit ist, nach welchem sowohl Gaben als auch Schlachtopfer dargebracht werden, die dem Gewissen nach den nicht vollkommen machen können, der den Gottesdienst übt,
welcher allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.
Und die Wohnung sollst du aus zehn Teppichen machen; von gezwirntem Byssus {Feinste, weiße Baumwolle} und blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubim in Kunstweberarbeit sollst du sie machen.
Die Länge eines Teppichs achtundzwanzig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für alle Teppiche.
Fünf Teppiche sollen zusammengefügt werden, einer an den anderen, und wieder fünf Teppiche zusammengefügt, einer an den anderen.
Und mache Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende, bei der Zusammenfügung; und also sollst du es machen an dem Saume des äußersten Teppichs bei der anderen Zusammenfügung.
Fünfzig Schleifen sollst du an den einen Teppich machen, und fünfzig Schleifen sollst du an das Ende des Teppichs machen, der bei der anderen Zusammenfügung ist, die Schleifen eine der anderen gegenüber.
Und mache fünfzig Klammern von Gold, und füge die Teppiche mit den Klammern zusammen, einen an den anderen, so daß die Wohnung ein Ganzes sei.
Und du sollst Teppiche von Ziegenhaar machen zum Zelte über die Wohnung; elf solcher Teppiche sollst du machen.
Die Länge eines Teppichs dreißig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für die elf Teppiche.
Und füge fünf Teppiche besonders zusammen und sechs Teppiche besonders, und den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes lege doppelt.
Und mache fünfzig Schleifen an den Saum des einen Teppichs, des äußersten, bei der Zusammenfügung, und fünfzig Schleifen an den Saum des Teppichs der anderen Zusammenfügung.
Und mache fünfzig Klammern von Erz, und bringe die Klammern in die Schleifen und füge das Zelt zusammen, so daß es ein Ganzes sei.
Und das Überhangende, das übrig ist an den Teppichen des Zeltes, der halbe Teppich, der übrig ist, soll über die Hinterseite der Wohnung hangen.
Und die Elle diesseits und die Elle jenseits, von dem, was übrig ist an der Länge der Teppiche des Zeltes, soll über die Seiten der Wohnung hangen, diesseits und jenseits, sie zu bedecken.
Und mache für das Zelt eine Decke von rotgefärbten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen oben darüber.
Und die Bretter zu der Wohnung sollst du von Akazienholz machen, aufrechtstehend:
zehn Ellen die Länge eines Brettes, und eine und eine halbe Elle die Breite eines Brettes;
zwei Zapfen an einem Brette, einer dem anderen gegenüber eingefügt: also sollst du es machen an allen Brettern der Wohnung.
Und mache die Bretter zu der Wohnung: zwanzig Bretter an der Seite gegen Mittag, südwärts;
und vierzig Füße von Silber sollst du unter die zwanzig Bretter machen: zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen, und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen;
und an der anderen Seite der Wohnung, an der Nordseite, zwanzig Bretter,
und ihre vierzig Füße von Silber: zwei Füße unter ein Brett, und wieder zwei Füße unter ein Brett;
und an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen sollst du sechs Bretter machen;
und zwei Bretter sollst du für die Winkel der Wohnung an der Hinterseite machen;
und sie sollen zweifach sein von unten auf, und sollen an {O. bis zu} ihrem Oberteil völlig aneinander sein in einem Ringe; also soll es mit ihnen beiden sein, an den beiden Winkeln sollen sie sein.
Und so sollen es acht Bretter sein, und ihre Füße von Silber, sechzehn Füße: zwei Füße unter einem Brette, und wieder zwei Füße unter einem Brette.
Und du sollst Riegel von Akazienholz machen: fünf zu den Brettern der einen Seite der Wohnung,
und fünf Riegel zu den Brettern der anderen Seite der Wohnung, und fünf Riegel zu den Brettern der Seite der Wohnung an der Hinterseite gegen Westen;
und den mittleren Riegel in der Mitte der Bretter durchlaufend von einem Ende zum anderen.
Und die Bretter sollst du mit Gold überziehen; und ihre Ringe, die Behälter für die Riegel, sollst du von Gold machen, und die Riegel mit Gold überziehen.
Und so richte die Wohnung auf, nach ihrer Vorschrift, wie sie dir auf dem Berge gezeigt worden ist.
Und du sollst einen Leuchter von reinem Golde machen; in getriebener Arbeit soll der Leuchter gemacht werden, sein Fuß und sein Schaft; seine Kelche, seine Knäufe und seine Blumen sollen aus ihm {d.h. aus einem Stück mit ihm} sein.
Und sechs Arme sollen von seinen Seiten ausgehen: drei Arme des Leuchters aus seiner einen Seite und drei Arme des Leuchters aus seiner anderen Seite.
Drei Kelche, mandelblütenförmig, an dem einen Arme: Knauf und Blume; und drei Kelche, mandelblütenförmig, an dem anderen Arme: Knauf und Blume; also für die sechs Arme, die von dem Leuchter ausgehen.
Und an dem Leuchter {d.h. dem Schafte} vier Kelche, mandelblütenförmig: seine Knäufe und seine Blumen;
und zwar ein Knauf unter zwei Armen aus ihm, und wieder ein Knauf unter zwei Armen aus ihm, und wieder ein Knauf unter zwei Armen aus ihm, für die sechs Arme, die von dem Leuchter ausgehen.
Ihre Knäufe und ihre Arme sollen aus ihm {d.h. aus einem Stück mit ihm} sein; der ganze Leuchter eine getriebene Arbeit, von reinem Golde.
Und du sollst seine sieben Lampen machen; und man soll seine Lampen anzünden {Eig. aufsteigen lassen; dasselbe Wort, welches für das Opfern der Brandopfer gebraucht wird}, so daß sie gerade vor ihm hin scheinen {Eig. so daß eine jede gerade vor ihm hin scheine};
und seine Lichtschneuzen und seine Löschnäpfe von reinem Golde.
Aus einem Talent reinen Goldes soll man ihn machen mit allen diesen Geräten.
Und sieh zu, daß du sie nach ihrem Muster machest, welches dir auf dem Berge gezeigt worden ist.
Und du sollst einen Tisch von Akazienholz machen: zwei Ellen seine Länge, und eine Elle seine Breite, und eine und eine halbe Elle seine Höhe.
Und überziehe ihn mit reinem Golde und mache ihm einen Kranz von Gold ringsum.
Und mache ihm eine Leiste, eine Hand breit, ringsum, und mache einen Kranz von Gold an seine Leiste ringsum.
Und mache ihm vier Ringe von Gold und setze die Ringe an die vier Ecken {O. Seiten}, die an seinen vier Füßen sind.
Dicht bei der Leiste sollen die Ringe sein, zu Behältern für die Stangen, um den Tisch zu tragen.
Und mache die Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold, und der Tisch soll daran getragen werden.
Und mache seine Schüsseln und seine Schalen und seine Kannen und seine Spendschalen, mit welchen das Trankopfer ausgegossen wird; von reinem Golde sollst du sie machen.
Und auf den Tisch sollst du Schaubrote {W. Brot des Angesichts, d.h. das beständig vor Jehova lag} legen vor meinem Angesicht beständig.
und hänge den Vorhang auf unter die Klammern; und bringe dorthin, innerhalb des Vorhangs, die Lade des Zeugnisses. Und der Vorhang soll euch eine Scheidung machen zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten {W. dem Heiligen der Heiligen}.
Und sie sollen eine Lade von Akazienholz machen: zwei und eine halbe Elle ihre Länge, und eine und eine halbe Elle ihre Breite, und eine und eine halbe Elle ihre Höhe.
Und du sollst sie überziehen mit reinem Golde: inwendig und auswendig sollst du sie überziehen; und mache einen goldenen Kranz daran ringsum.
Und gieße für dieselbe vier Ringe von Gold und setze sie an ihre vier Ecken {And. üb.: Füße}, und zwar zwei Ringe an ihrer einen Seite und zwei Ringe an ihrer anderen Seite.
Und mache Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold.
Und bringe die Stangen in die Ringe an den Seiten der Lade, um die Lade mit denselben zu tragen.
Die Stangen sollen in den Ringen der Lade sein, sie sollen nicht daraus entfernt werden.
Und lege in die Lade das Zeugnis, das ich dir geben werde.
Und du sollst einen Altar machen zum Räuchern des Räucherwerks, von Akazienholz sollst du ihn machen;
eine Elle seine Länge, und eine Elle seine Breite - quadratförmig soll er sein - und zwei Ellen seine Höhe; aus ihm {d.h. aus einem Stück mit ihm} sollen seine Hörner sein.
Und überziehe ihn mit reinem Golde, seine Platte und seine Wände ringsum und seine Hörner; und mache ihm einen Kranz von Gold ringsum.
Und mache ihm zwei Ringe von Gold unter seinen Kranz: an seine beiden Seiten sollst du sie machen, an seine beiden Wände; und sie sollen zu Behältern sein für die Stangen, um ihn mit denselben zu tragen.
Und mache die Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold.
Und stelle ihn dem Vorhang gegenüber, der vor der Lade des Zeugnisses ist, dem Deckel gegenüber, der über dem Zeugnis ist, woselbst ich mit dir zusammenkommen werde.
Und Mose sprach zu Aaron: Nimm einen Krug und tue Man darein, einen Ghomer voll, und lege es vor Jehova nieder zur Aufbewahrung für eure Geschlechter.
Und ich wandte mich und stieg von dem Berge herab. Und ich legte die Tafeln in die Lade, die ich gemacht hatte; und sie sind daselbst, wie Jehova mir geboten hat.
Nichts war in der Lade, als nur die beiden steinernen Tafeln, welche Mose am Horeb hineinlegte, als Jehova einen Bund machte mit den Kindern Israel, als sie aus dem Lande Ägypten zogen.
Und mache zwei Cherubim von Gold; in getriebener Arbeit sollst du sie machen an beiden Enden des Deckels;
und mache einen Cherub an dem Ende der einen Seite und einen Cherub an dem Ende der anderen Seite; aus dem Deckel {d.h. aus einem Stück mit ihm} sollt ihr die Cherubim machen an seinen beiden Enden.
Und die Cherubim sollen die Flügel nach oben ausbreiten, den Deckel mit ihren Flügeln überdeckend, und ihre Angesichter einander gegenüber; die Angesichter der Cherubim sollen gegen den Deckel gerichtet sein.
Und lege den Deckel oben über die Lade; und in die Lade sollst du das Zeugnis legen, das ich dir geben werde.
Und daselbst werde ich mit dir zusammenkommen und von dem Deckel herab, zwischen den zwei Cherubim hervor, die auf der Lade des Zeugnisses sind, alles zu dir reden, was ich dir an die Kinder Israel gebieten werde.
Und dies soll euch zur ewigen Satzung sein: Im siebenten Monat, am zehnten des Monats, sollt ihr eure Seelen kasteien und keinerlei Arbeit tun, der Eingeborene und der Fremdling, der in eurer Mitte weilt;
denn an diesem Tage wird man Sühnung für euch tun, um euch zu reinigen: von allen euren Sünden werdet ihr rein sein vor Jehova.
Und Aaron soll den Farren des Sündopfers, der {O. das; so auch V. 11.15} für ihn ist, herzubringen und Sühnung tun für sich und für sein Haus.
Und er nehme von dem Blute des Farren und sprenge mit seinem Finger auf die Vorderseite {O. Oberfläche} des Deckels gegen Osten; und vor den Deckel soll er von dem Blute siebenmal sprengen mit seinem Finger.
Und er schlachte den Bock des Sündopfers, der für das Volk ist, und bringe sein Blut innerhalb des Vorhangs, und tue mit seinem Blute, so wie er mit dem Blute des Farren getan hat, und sprenge es auf den Deckel und vor den Deckel;
Und siehe, der Vorhang des Tempels {das Heiligtum; vergl. Kap. 26,55} zerriß in zwei Stücke, von oben bis unten; und die Erde erbebte, und die Felsen zerrissen,
Redet zu den Kindern Israel und sprechet: Dies sind die Tiere, die ihr essen sollt von allen Tieren {Anderswo: Vieh}, die auf der Erde sind.
Wein und starkes Getränk sollst du nicht trinken, du und deine Söhne mit dir, wenn ihr in das Zelt der Zusammenkunft hineingehet, daß ihr nicht sterbet - eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern -
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie unrein sein sieben Tage; wie in den Tagen der Unreinheit ihrer Krankheit wird sie unrein sein.
Und am achten Tage soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden.
Und sie soll dreiunddreißig Tage im Blute der Reinigung bleiben; nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.
Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Unreinheit; und sechsundsechzig Tage soll sie im Blute der Reinigung daheim bleiben.
Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für einen Sohn oder für eine Tochter, so soll sie ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester.
Und er soll vor Jehova darbringen und Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein von dem Flusse ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden, bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kinde.
Und wenn ihre Hand das zu einem Schafe Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein.
Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatz-Übel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.
Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären.
Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen.
Und besieht es der Priester am siebenten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn {Eig. es (das Übel)} zum zweiten Male sieben Tage einschließen.
Und besieht es der Priester am siebenten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.
Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen;
und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz.
Wenn ein Aussatz-Übel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden.
Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung,
so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.
Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, {W. die ganze Haut des Übels} bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken;
und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein.
An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.
Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz.
Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird {O. das rohe Fleisch wieder in weiß verwandelt wird}, so soll er zu dem Priester kommen;
und besieht ihn {Eig. es (das Übel)} der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein.
Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt,
und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen;
und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken {W. er} erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen.
Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken {W. er} ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel.
Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären.
Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung {O. eine Brandwunde} entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken,
und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.
Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
Und der Priester soll ihn am siebenten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.
Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung.
Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt,
und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes.
Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen.
Und besieht der Priester das Übel am siebenten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll er sich scheren;
aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein.
Und besieht der Priester den Schorf am siebenten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.
Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift,
und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein.
Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.
Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken,
und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein.
Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein;
und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein.
Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist.
Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,
so ist er ein aussätziger Mann: er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte.
Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, - seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!
Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.
Und wenn an einem Kleide ein Aussatz-Übel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen;
oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk;
und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen.
Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein.
Und sieht er das Übel am siebenten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein.
Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden.
Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell,
so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen.
Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung {Eig. eine Einfressung} auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite.
Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag.
Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist.
Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein.
Das ist das Gesetz des Aussatz-Übels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;
und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen,
so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop.
Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem {d.h. nicht aus einer Cisterne geschöpftem} Wasser.
Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser;
und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären {O. ihn reinigen}; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.
Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
Und es soll geschehen, am siebenten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein.
Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.
Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl, und webe sie als Webopfer vor Jehova;
und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine {W. des Priesters; so auch V. 26} linke Hand;
und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova.
Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova.
Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten.
Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein.
Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl;
und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.
Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova.
Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova.
Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand;
und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova.
Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova.
Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem was seine Hand aufbringen kann, -
das was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist.
Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.
Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatz-Übel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums,
so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause.
Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,
so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen.
Und der Priester soll am siebenten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses,
so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen,
so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein.
Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein sein bis an den Abend;
und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen.
Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden.
Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop;
und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser;
und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal;
und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin;
und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und es wird rein sein.
Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf,
und für den Aussatz der Kleider und der Häuser,
und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken;
um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.