Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
So sei nun dem König kundgetan, daß, wenn diese Stadt wieder aufgebaut wird, und die Mauern vollendet werden, sie Steuer, Zoll {Eig. Lebensmittelsteuer; so auch V. 20;7,24} und Weggeld nicht mehr geben werden, und solches {O. sie, d.h. die Stadt} schließlich die Könige benachteiligen wird.
Und mächtige Könige sind über Jerusalem gewesen, die über alles geherrscht haben, was jenseit des Stromes ist; und Steuer, Zoll und Weggeld wurde ihnen gegeben.
Und von mir wird Befehl gegeben wegen dessen, was ihr diesen Ältesten der Juden für den Bau dieses Hauses Gottes tun sollt; nämlich, von den Gütern des Königs, aus der Steuer jenseit des Stromes, sollen diesen Männern die Kosten pünktlich gegeben werden, damit sie nicht gehindert seien.
Und euch wird kundgetan, daß niemand ermächtigt ist, allen Priestern und Leviten, Sängern, Torhütern, Nethinim und Dienern dieses Hauses Gottes Steuer, Zoll und Weggeld aufzuerlegen. -
Erinnere sie, Obrigkeiten und Gewalten untertan zu sein, Gehorsam zu leisten, zu jedem guten Werke bereit zu sein;
Jede Seele unterwerfe sich den obrigkeitlichen Gewalten; denn es ist keine Obrigkeit {Eig. Gewalt; so auch V. 2.3}, außer von Gott, und diese, welche sind, sind von Gott verordnet.
Gebet allen, was ihnen gebührt: die Steuer, dem die Steuer, den Zoll, dem der Zoll, die Furcht, dem die Furcht, die Ehre, dem die Ehre gebührt.