Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
So seiH1934 nunH3705 dem KönigH4430 kundgetan, daßH4061 , wenn dieseH1791 StadtH7149 wieder aufgebaut wirdH1124 , undH7792 die Mauern vollendet werden, sie Steuer, Zoll undH1983 Weggeld nichtH3809 mehr gebenH5415 werden, und solches schließlich die KönigeH4430 benachteiligen wirdH674 .
UndH1983 mächtigeH8624 KönigeH4430 sindH3052 überH5922 JerusalemH3390 gewesenH1934 , die über allesH3606 geherrscht habenH7990 , was jenseitH5675 des Stromes istH5103 ; und Steuer, Zoll und Weggeld wurde ihnenH4061 gegeben.
Und vonH4481 mirH7761 wirdH1124 BefehlH2942 gegeben wegen dessen, wasH3964 ihr diesen ÄltestenH7868 derH479 JudenH3062 für denH5974 Bau dieses HausesH1005 GottesH426 tunH5648 sollt; nämlich, von denH1768 GüternH5232 des KönigsH4430 , aus derH479 Steuer jenseitH5675 des Stromes, sollen diesen MännernH1400 die KostenH5313 pünktlich gegeben werden, damit sieH3052 nichtH3809 gehindert seien.
UndH1836 euch wird kundgetan, daßH4061 niemand ermächtigt ist, allenH3606 Priestern undH1983 LevitenH3879 , Sängern, Torhütern, Nethinim undH5922 Dienern dieses HausesH1005 GottesH426 Steuer, Zoll und Weggeld aufzuerlegen. -
ErinnereG5279 sieG846 , ObrigkeitenG746 undG2532 GewaltenG1849 untertanG5293 zu sein, Gehorsam zu leistenG3980 , zuG4314 jedemG3956 gutenG18 WerkeG2041 bereitG2092 zu seinG1511 ;
JedeG3956 SeeleG5590 unterwerfeG5293 sich den obrigkeitlichenG5242 GewaltenG1849 ; dennG1063 es istG2076 keineG3756 ObrigkeitG1849 , außerG1508 vonG575 GottG2316 , und dieseG1161+G1849 , welche sindG5607 , sindG1526 vonG5259 GottG2316 verordnetG5021 .
GebetG591+G3767 allenG3956 , was ihnen gebührtG3782 : die SteuerG5411 , demG3588 die SteuerG5411 , den ZollG5056 , demG3588 der ZollG5056 , die FurchtG5401 , demG3588 die FurchtG5401 , die EhreG5092 , demG3588 die EhreG5092 gebührt.