Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
Und den Farren des Sündopfers und den Bock des Sündopfers, deren Blut hineingebracht worden ist, um Sühnung zu tun im Heiligtum, soll man hinausschaffen außerhalb des Lagers, und ihre Häute und ihr Fleisch und ihren Mist mit Feuer verbrennen.
Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und danach darf er ins Lager kommen.
Denn von den Tieren, deren Blut für die Sünde in das Heiligtum {O. in das Allerheiligste} hineingetragen wird durch den Hohenpriester, werden die Leiber außerhalb des Lagers verbrannt.