Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
UndH3318 den FarrenH6499 des SündopfersH2403 und den BockH8163 des SündopfersH2403 , deren BlutH1818 hineingebracht worden ist, um SühnungH3722 zu tun im HeiligtumH6944 , soll man hinausschaffen außerhalbH2351 des LagersH4264 , und ihre Häute und ihrH935 FleischH1320 und ihren MistH6569 mit FeuerH784 verbrennenH8313 .
UndH310 der sie verbrennt, soll seine KleiderH899 waschenH3526 und sein FleischH1320 im WasserH4325 badenH7364 ; und danach darf erH8313 ins LagerH4264 kommenH935 .
DennG1063 von denG5130 TierenG2226 , derenG3739 BlutG129 fürG4012 die SündeG266 inG1519 das HeiligtumG39 hineingetragenG1533 wird durchG1223 den HohenpriesterG749 , werdenG2618 die LeiberG4983 außerhalbG1854 des LagersG3925 verbranntG2618 .