Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
Ein jeder {W. Ein Mensch} aber prüfe sich selbst, und also esse er von dem Brote und trinke von dem Kelche.
Du bist ein Bergungsort für mich; vor Bedrängnis behütest du mich; du umgibst mich mit Rettungsjubel. (Sela.)
und dann wird der Gesetzlose geoffenbart werden, den der Herr Jesus verzehren {O. nach and. Les.: hinwegtun, töten} wird durch den Hauch seines Mundes und vernichten durch die Erscheinung seiner Ankunft,
doch um unserer Übertretungen willen war er verwundet, um unserer Missetaten willen zerschlagen. Die Strafe zu unserem Frieden lag auf ihm, und durch seine Striemen ist uns Heilung geworden.
Ausspruch des Wortes Jehovas über Israel.Es spricht Jehova, der den Himmel ausspannt und die Erde gründet, und des Menschen Geist in seinem Innern bildet:
Siehe, ich mache Jerusalem zu einer Taumelschale für alle Völker ringsum; und auch über Juda wird es {näml. das was Jerusalem treffen wird} kommen bei der Belagerung von Jerusalem.
Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich Jerusalem zu einem Laststein machen für alle Völker: alle die ihn aufladen wollen, werden sich gewißlich daran verwunden. Und alle Nationen der Erde werden sich wider dasselbe versammeln.
An jenem Tage, spricht Jehova, werde ich alle Rosse mit Scheuwerden und ihre Reiter mit Wahnsinn schlagen; und über das Haus Juda werde ich meine Augen offen halten, und alle Rosse der Völker mit Blindheit schlagen.
Und die Fürsten {S. die Anm. zu Kap. 9,7} von Juda werden in ihrem Herzen sprechen: Eine Stärke sind mir die Bewohner von Jerusalem in Jehova der Heerscharen, ihrem Gott. -
An jenem Tage werde ich die Fürsten von Juda machen gleich einem Feuerbecken unter Holzstücken und gleich einer Feuerfackel unter Garben; und sie werden zur Rechten und zur Linken alle Völker ringsum verzehren. Und fortan wird Jerusalem {d.h. die Einwohnerschaft von Jerusalem} an seiner Stätte wohnen in Jerusalem.
Und Jehova wird die Zelte Judas zuerst retten, auf daß die Pracht {O. die Herrlichkeit} des Hauses Davids und die Pracht der Bewohner von Jerusalem sich nicht über Juda erhebe.-
An jenem Tage wird Jehova die Bewohner von Jerusalem beschirmen; und der Strauchelnde unter ihnen wird an jenem Tage wie David sein, und das Haus Davids wie Gott, wie der Engel Jehovas vor ihnen her.
Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich alle Nationen zu vertilgen suchen, die wider Jerusalem heranziehen.
Und ich werde über das Haus Davids und über die Bewohner von Jerusalem den Geist der Gnade und des Flehens ausgießen; und sie werden auf mich blicken, den sie durchbohrt haben, und werden über ihn wehklagen gleich der Wehklage über den Eingeborenen, und bitterlich über ihn leidtragen, wie man bitterlich über den Erstgeborenen leidträgt.
An jenem Tage wird die Wehklage in Jerusalem groß sein wie die Wehklage von Hadad-Rimmon im Tale Megiddo {Vergl. 2. Chron. 35,22 usw.}.
Und wehklagen wird das Land, jedes Geschlecht besonders: das Geschlecht des Hauses Davids besonders, und ihre Weiber besonders; das Geschlecht des Hauses Nathans {Vergl. Luk. 3,31. (Von Nathan stammte auch Serubbabel ab; s. Luk. 3,27.)} besonders, und ihre Weiber besonders;
das Geschlecht des Hauses Levis besonders, und ihre Weiber besonders; das Geschlecht der Simeiter {Vergl. 4. Mose 3,21; es werden somit zwei Häuser aus königlichem und zwei aus priesterlichem Geschlecht angeführt} besonders, und ihre Weiber besonders;
alle übrigen Geschlechter, jedes Geschlecht besonders, und ihre Weiber besonders.
Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern {Eig. ruhen}.
Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes {W. seinen Ertrag} einsammeln.
Aber im siebenten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.
Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen {S. V. 12}, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.
Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir neunundvierzig Jahre ausmachen.
Und du sollst im siebenten Monat, am zehnten des Monats, den Posaunenschall {Eig. die Lärmposaune} ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.
Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr {Eig. Halljahr; H. Jobel: Schall, Hall} soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen {Eig. abschneiden};
denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.
In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.
Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken {O. übervorteilen}.
Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken {O. übervorteilen}, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott.
Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande.
Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.
Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein -:
ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;
und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.
Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.
Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten.
Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag {O. soll} sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet was zu seiner Lösung hinreicht,
so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.
Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.
Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.
Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines {d.h. des Leviten, der verkauft hat} Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.
Du sollst nicht Zins und Wucher {Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung entlehnter Nahrungsmittel} von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.
Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen;
wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.
Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.
Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
Was aber deinen Knecht und deine Magd {O. deinen Sklaven und deine Sklavin} betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen.
Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,
und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.
Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,
so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag {O. soll} ihn lösen.
Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.
Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein {d.h. seine Arbeitszeit soll derjenigen eines Tagelöhners entsprechend ihm angerechnet werden}.
Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen;
und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.
Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.
welchen freilich der Himmel aufnehmen muß bis zu den Zeiten der Wiederherstellung aller Dinge, von welchen Gott durch den Mund seiner heiligen Propheten von jeher geredet hat.
Und ich sah die heilige Stadt, das neue Jerusalem, aus dem Himmel herniederkommen von Gott, bereitet wie eine für ihren Mann geschmückte Braut.
Und ich hörte eine laute Stimme aus dem Himmel sagen: Siehe, die Hütte {O. das Zelt} Gottes bei den Menschen! Und er wird bei ihnen wohnen {Eig. zelten}, und sie werden sein Volk sein, und Gott selbst wird bei ihnen sein, ihr Gott.
Und er wird jede Träne von ihren Augen abwischen, und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer, noch Geschrei, noch Schmerz wird mehr sein; denn das Erste ist vergangen.
um auszurufen das Jahr der Annehmung {O. der Huld; eig. der Betätigung des Wohlgefallens} Jehovas und den Tag der Rache unseres Gottes, und zu trösten alle Trauernden;
um den Trauernden Zions aufzusetzen und ihnen zu geben Kopfschmuck statt Asche, Freudenöl statt Trauer, ein Ruhmesgewand statt eines verzagten {Eig. verglimmenden} Geistes; damit sie genannt werden Terebinthen der Gerechtigkeit, eine Pflanzung Jehovas, zu seiner Verherrlichung.