Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
UndG2532 als er mitG4871 ihnenG846 versammeltG4871 war, befahlG3853 er ihnenG846, sichG5563 nichtG3361 vonG575 JerusalemG2414 zu entfernenG5563, sondernG235 auf die VerheißungG1860 des VatersG3962 zu wartenG4037 dieG3739 ihr von mirG3450 gehörtG191 habt;
UndG2532 er bedrohteG1690 ihnG846 und schickteG1544 ihnG846 alsbaldG2112 fortG1544
UndG2532 JesusG2424 sprichtG3004 zu ihmG846: SieheG3708, sageG2036 es niemandG3367; sondernG235 geheG5217 hin, zeigeG1166 dichG4572 dem PriesterG2409, undG2532 bringeG4374 die GabeG1435 dar, die MosesG3475 angeordnetG4367 hat, ihnenG846 zumG1519 ZeugnisG3142.
und der PriesterH3548 besieht sie, und sieheH7200, in der HautH5785 ihres FleischesH1320 sind blasse, weißeH3836 Flecken, so istH3544 es ein Ausschlag, der in der HautH5785 ausgebrochen ist: er ist reinH2889.
Dies soll das GesetzH8451 des AussätzigenH6879 sein am TageH3117 seiner ReinigungH2893: ErH935 soll zu dem PriesterH3548 gebracht werden;
und der PriesterH3548 sollH7200 außerhalbH2351 des LagersH4264 gehenH3318; und besieht ihn der PriesterH3548, und siehe, das Übel des AussatzesH6883 istH7495 heil geworden an dem AussätzigenH6879,
so soll der PriesterH3548 gebietenH6680, daß man für den, der zu reinigenH2891 istH3947, zweiH8147 lebendigeH2416, reineH2889 VögelH6833 nehme undH6086 Cedernholz und Karmesin und YsopH231.
Und der PriesterH3548 soll gebietenH6680, daß man den einen VogelH6833 schlachte in einH259 irdenesH2789 GefäßH3627 über lebendigem WasserH4325.
Den lebendigenH2416 VogelH6833 soll er nehmen, ihn undH6086 das Cedernholz und das Karmesin und den YsopH231, und dieses und den lebendigenH2416 VogelH6833 in das BlutH1818 des VogelsH6833 tauchenH2881, der geschlachtetH7819 worden istH3947 über dem lebendigenH2416 WasserH4325;
und er soll aufH6440 den, der vom Aussatze zu reinigen istH2891, siebenmalH7651 sprengenH5137 und ihn für reinH2891 erklären; und den lebendigenH2416 VogelH6833 soll er ins freie FeldH7704 fliegen lassenH7971.
UndH310 der zu reinigen istH2891, soll seine KleiderH899 waschenH3526 und all sein HaarH8181 scherenH1548 und sichH3427 im WasserH4325 badenH7364; und erH935 ist reinH2891. Und danach darf er ins LagerH4264 kommen, aber er soll siebenH7651 TageH3117 außerhalbH2351 seines ZeltesH168 bleiben.
Und es soll geschehen, am siebten TageH3117 soll er all sein HaarH8181 scherenH1548, sein HauptH7218 und seinen BartH2206 und seine AugenbrauenH5869; ja, all sein HaarH8181 soll er scherenH1548 und seine KleiderH899 waschenH3526 und sein FleischH1320 im WasserH4325 badenH7364; und er ist reinH2891.
UndH8141 am achtenH8066 TageH3117 soll er zweiH8147 LämmerH3532 nehmenH3947, ohne FehlH8549, und einH259 weibliches Lamm, einjährig, ohne FehlH8549, und dreiH7969 ZehntelH6241 FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081, zum SpeisopferH4503, und einH259 LogH3849 ÖlH8081.
Und der reinigende PriesterH3548 soll den MannH376, der zu reinigenH2891 istH2891, und diese Dinge vorH6440 JehovaH3068 stellenH5975 an den EingangH6607 des ZeltesH168 der ZusammenkunftH4150.
Und der PriesterH3548 nehmeH3947 das eineH259 LammH3532 und bringe es zum SchuldopferH817 dar mit dem LogH3849 ÖlH8081 und webeH5130 sieH7126 als WebopferH8573 vorH6440 JehovaH3068;
Und er schlachte das LammH3532 an dem OrteH4725, wo man das SündopferH2403 und das BrandopferH5930 schlachtetH7819, an heiligem OrteH4725; denn wie das SündopferH2403, so gehört das SchuldopferH817 dem PriesterH3548: es istH7819 hochheiligH6944.
Und der PriesterH3548 nehme von dem Blute des SchuldopfersH817, und der PriesterH3548 tue es auf das rechteH3233 Ohrläppchen dessen, der zu reinigenH2891 istH3947, und auf den DaumenH931 seiner rechtenH3233 HandH3027 und auf die große Zehe seines rechtenH3233 FußesH7272.
Und der PriesterH3548 nehmeH3947 von dem LogH3849 ÖlH8081 und gießeH3332 es in seine linke HandH3709;
und der PriesterH3548 taucheH2881 seinen rechtenH3233 FingerH676 in das ÖlH8081, das in seiner linken HandH8042 ist, und sprengeH5137 vonH6440 dem Öle mit seinem FingerH3709 siebenmalH7651 vor JehovaH3068.
Und von dem ÜbrigenH3499 des Öles, das in seiner HandH3709 istH2891, soll der PriesterH3548 auf das rechteH3233 Ohrläppchen dessen tunH5414, der zu reinigen ist, und auf den DaumenH931 seiner rechtenH3233 HandH3027 und auf die große Zehe seines rechtenH3233 FußesH7272, auf das BlutH1818 des SchuldopfersH817.
Und das ÜbrigeH3498 des Öles, das in der HandH3709 des PriestersH3548 istH2891, soll er aufH6440 das HauptH7218 dessen tunH5414, der zu reinigen ist; und der PriesterH3548 soll SühnungH3722 für ihn tun vor JehovaH3068.
UndH310 der PriesterH3548 soll das SündopferH2403 opfern und SühnungH3722 tunH6213 für den, der von seiner UnreinheitH2932 zu reinigen istH2891; und danach soll er das BrandopferH5930 schlachtenH7819.
Und der PriesterH3548 soll das BrandopferH5930 und das SpeisopferH4503 aufH5927 dem AltarH4196 opfern. Und so tue der PriesterH3548 SühnungH3722 für ihn; und er ist reinH2891.
Und wenn erH5381 armH1800 istH3947 und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er einH259 LammH3532 als SchuldopferH817 nehmen zum WebopferH8573, um SühnungH3722 für ihn zu tun; und einH259 ZehntelH6241 FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081, zum SpeisopferH4503, und ein LogH3849 ÖlH8081;
und zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123, die seine Hand aufbringen kannH5381; und die eineH259 soll einH259 SündopferH2403 und die andere ein BrandopferH5930 sein.
Und erH935 soll sieH6440 am achtenH8066 TageH3117 seiner ReinigungH2893 zu dem PriesterH3548 bringen an den Eingang des ZeltesH168 der ZusammenkunftH4150 vorH6607 JehovaH3068.
Und der PriesterH3548 nehmeH3947 das LammH3532 des SchuldopfersH817 und das LogH3849 ÖlH8081, und der PriesterH3548 webeH5130 sie als WebopferH8573 vorH6440 JehovaH3068.
Und erH5414 schlachte das LammH3532 des SchuldopfersH817; und der PriesterH3548 nehmeH3947 von dem Blute des SchuldopfersH817 und tue es auf das rechteH3233 Ohrläppchen dessen, der zu reinigenH2891 istH7819, und auf den DaumenH931 seiner rechtenH3233 HandH3027 und auf die große Zehe seines rechtenH3233 FußesH7272.
Und der PriesterH3548 gießeH3332 von dem Öle in seine linke HandH3709;
und der PriesterH3548 sprengeH5137 mit seinem rechtenH3233 FingerH676 vonH6440 dem Öle, das in seiner linken HandH8042 ist, siebenmalH7651 vor JehovaH3068.
Und der PriesterH3548 tue von dem Öle, das in seiner HandH3709 istH2891, aufH4725 das rechteH3233 Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den DaumenH931 seiner rechtenH3233 HandH3027 und auf die große Zehe seines rechtenH3233 FußesH7272, auf die Stelle des BlutesH1818 des SchuldopfersH817.
Und das ÜbrigeH3498 des Öles, das in der HandH3709 des PriestersH3548 istH2891, soll er aufH6440 das HauptH7218 dessen tunH5414, der zu reinigen ist, um SühnungH3722 für ihn zu tun vor JehovaH3068.
Und erH5381 soll die eineH259 von den TurteltaubenH8449 oder von den jungenH1121 TaubenH3123 opfernH6213, von dem, wasH834 seine Hand aufbringen kann, -
das, was seine HandH3027 aufbringen kannH5381: Die eineH259 als SündopferH2403 und die andere als BrandopferH5930, nebst dem SpeisopferH4503. Und so tue derH259 PriesterH3548 SühnungH3722 vorH6440 JehovaH3068 für den, der zu reinigen istH2891.
Das ist das GesetzH8451 für den, an welchem das Übel des AussatzesH6883 ist, dessen HandH3027 bei seiner ReinigungH2893 nicht aufbringen kannH5381, was vorgeschrieben ist.
UndG2532 JesusG2424 sprichtG3004 zu ihmG846: SieheG3708, sageG2036 es niemandG3367; sondernG235 geheG5217 hin, zeigeG1166 dichG4572 dem PriesterG2409, undG2532 bringeG4374 die GabeG1435 dar, die MosesG3475 angeordnetG4367 hat, ihnenG846 zumG1519 ZeugnisG3142.
UndG2532 erG846 gebotG3853 ihmG846, es niemandG3367 zu sagenG2036: sondernG235 gehe hinG565 und zeigeG1166 dichG4572 dem PriesterG2409 undG2532 opfereG4374 fürG4012 deineG4675 ReinigungG2512, wieG2531 MosesG3475 geboten hatG4367, ihnenG846 zumG1519 ZeugnisG3142.
undG2532 sprichtG3004 zu ihmG846: SieheG3708 zu, sageG2036 niemandG3367 etwasG3367; sondernG235 geheG5217 hin, zeigeG1166 dichG4572 dem PriesterG2409 undG2532 opfereG4374 fürG4012 deineG4675 ReinigungG2512, was MosesG3475 gebotenG4367 hat, ihnenG846 zuG1519 einem ZeugnisG3142.