Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559:
Dies soll das GesetzH8451 des AussätzigenH6879 sein am TageH3117 seiner ReinigungH2893: ErH935 soll zu dem PriesterH3548 gebracht werden;
und der PriesterH3548 sollH7200 außerhalbH2351 des LagersH4264 gehenH3318; und besieht ihn der PriesterH3548, und siehe, das Übel des AussatzesH6883 istH7495 heil geworden an dem AussätzigenH6879,
so soll der PriesterH3548 gebietenH6680, daß man für den, der zu reinigenH2891 istH3947, zweiH8147 lebendigeH2416, reineH2889 VögelH6833 nehme undH6086 Cedernholz und Karmesin und YsopH231.
Und der PriesterH3548 soll gebietenH6680, daß man den einen VogelH6833 schlachte in einH259 irdenesH2789 GefäßH3627 über lebendigem WasserH4325.
Den lebendigenH2416 VogelH6833 soll er nehmen, ihn undH6086 das Cedernholz und das Karmesin und den YsopH231, und dieses und den lebendigenH2416 VogelH6833 in das BlutH1818 des VogelsH6833 tauchenH2881, der geschlachtetH7819 worden istH3947 über dem lebendigenH2416 WasserH4325;
und er soll aufH6440 den, der vom Aussatze zu reinigen istH2891, siebenmalH7651 sprengenH5137 und ihn für reinH2891 erklären; und den lebendigenH2416 VogelH6833 soll er ins freie FeldH7704 fliegen lassenH7971.
UndH310 der zu reinigen istH2891, soll seine KleiderH899 waschenH3526 und all sein HaarH8181 scherenH1548 und sichH3427 im WasserH4325 badenH7364; und erH935 ist reinH2891. Und danach darf er ins LagerH4264 kommen, aber er soll siebenH7651 TageH3117 außerhalbH2351 seines ZeltesH168 bleiben.
Und es soll geschehen, am siebten TageH3117 soll er all sein HaarH8181 scherenH1548, sein HauptH7218 und seinen BartH2206 und seine AugenbrauenH5869; ja, all sein HaarH8181 soll er scherenH1548 und seine KleiderH899 waschenH3526 und sein FleischH1320 im WasserH4325 badenH7364; und er ist reinH2891.
UndH8141 am achtenH8066 TageH3117 soll er zweiH8147 LämmerH3532 nehmenH3947, ohne FehlH8549, und einH259 weibliches Lamm, einjährig, ohne FehlH8549, und dreiH7969 ZehntelH6241 FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081, zum SpeisopferH4503, und einH259 LogH3849 ÖlH8081.
Und der reinigende PriesterH3548 soll den MannH376, der zu reinigenH2891 istH2891, und diese Dinge vorH6440 JehovaH3068 stellenH5975 an den EingangH6607 des ZeltesH168 der ZusammenkunftH4150.
Und der PriesterH3548 nehmeH3947 das eineH259 LammH3532 und bringe es zum SchuldopferH817 dar mit dem LogH3849 ÖlH8081 und webeH5130 sieH7126 als WebopferH8573 vorH6440 JehovaH3068;
Und er schlachte das LammH3532 an dem OrteH4725, wo man das SündopferH2403 und das BrandopferH5930 schlachtetH7819, an heiligem OrteH4725; denn wie das SündopferH2403, so gehört das SchuldopferH817 dem PriesterH3548: es istH7819 hochheiligH6944.
Und der PriesterH3548 nehme von dem Blute des SchuldopfersH817, und der PriesterH3548 tue es auf das rechteH3233 Ohrläppchen dessen, der zu reinigenH2891 istH3947, und auf den DaumenH931 seiner rechtenH3233 HandH3027 und auf die große Zehe seines rechtenH3233 FußesH7272.
Und der PriesterH3548 nehmeH3947 von dem LogH3849 ÖlH8081 und gießeH3332 es in seine linke HandH3709;
und der PriesterH3548 taucheH2881 seinen rechtenH3233 FingerH676 in das ÖlH8081, das in seiner linken HandH8042 ist, und sprengeH5137 vonH6440 dem Öle mit seinem FingerH3709 siebenmalH7651 vor JehovaH3068.
Und von dem ÜbrigenH3499 des Öles, das in seiner HandH3709 istH2891, soll der PriesterH3548 auf das rechteH3233 Ohrläppchen dessen tunH5414, der zu reinigen ist, und auf den DaumenH931 seiner rechtenH3233 HandH3027 und auf die große Zehe seines rechtenH3233 FußesH7272, auf das BlutH1818 des SchuldopfersH817.
Und das ÜbrigeH3498 des Öles, das in der HandH3709 des PriestersH3548 istH2891, soll er aufH6440 das HauptH7218 dessen tunH5414, der zu reinigen ist; und der PriesterH3548 soll SühnungH3722 für ihn tun vor JehovaH3068.
UndH310 der PriesterH3548 soll das SündopferH2403 opfern und SühnungH3722 tunH6213 für den, der von seiner UnreinheitH2932 zu reinigen istH2891; und danach soll er das BrandopferH5930 schlachtenH7819.
Und der PriesterH3548 soll das BrandopferH5930 und das SpeisopferH4503 aufH5927 dem AltarH4196 opfern. Und so tue der PriesterH3548 SühnungH3722 für ihn; und er ist reinH2891.
Und wenn erH5381 armH1800 istH3947 und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er einH259 LammH3532 als SchuldopferH817 nehmen zum WebopferH8573, um SühnungH3722 für ihn zu tun; und einH259 ZehntelH6241 FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081, zum SpeisopferH4503, und ein LogH3849 ÖlH8081;
und zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123, die seine Hand aufbringen kannH5381; und die eineH259 soll einH259 SündopferH2403 und die andere ein BrandopferH5930 sein.
Und erH935 soll sieH6440 am achtenH8066 TageH3117 seiner ReinigungH2893 zu dem PriesterH3548 bringen an den Eingang des ZeltesH168 der ZusammenkunftH4150 vorH6607 JehovaH3068.
Und der PriesterH3548 nehmeH3947 das LammH3532 des SchuldopfersH817 und das LogH3849 ÖlH8081, und der PriesterH3548 webeH5130 sie als WebopferH8573 vorH6440 JehovaH3068.
Und erH5414 schlachte das LammH3532 des SchuldopfersH817; und der PriesterH3548 nehmeH3947 von dem Blute des SchuldopfersH817 und tue es auf das rechteH3233 Ohrläppchen dessen, der zu reinigenH2891 istH7819, und auf den DaumenH931 seiner rechtenH3233 HandH3027 und auf die große Zehe seines rechtenH3233 FußesH7272.
Und der PriesterH3548 gießeH3332 von dem Öle in seine linke HandH3709;
und der PriesterH3548 sprengeH5137 mit seinem rechtenH3233 FingerH676 vonH6440 dem Öle, das in seiner linken HandH8042 ist, siebenmalH7651 vor JehovaH3068.
Und der PriesterH3548 tue von dem Öle, das in seiner HandH3709 istH2891, aufH4725 das rechteH3233 Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den DaumenH931 seiner rechtenH3233 HandH3027 und auf die große Zehe seines rechtenH3233 FußesH7272, auf die Stelle des BlutesH1818 des SchuldopfersH817.
Und das ÜbrigeH3498 des Öles, das in der HandH3709 des PriestersH3548 istH2891, soll er aufH6440 das HauptH7218 dessen tunH5414, der zu reinigen ist, um SühnungH3722 für ihn zu tun vor JehovaH3068.
Und erH5381 soll die eineH259 von den TurteltaubenH8449 oder von den jungenH1121 TaubenH3123 opfernH6213, von dem, wasH834 seine Hand aufbringen kann, -
das, was seine HandH3027 aufbringen kannH5381: Die eineH259 als SündopferH2403 und die andere als BrandopferH5930, nebst dem SpeisopferH4503. Und so tue derH259 PriesterH3548 SühnungH3722 vorH6440 JehovaH3068 für den, der zu reinigen istH2891.
Das ist das GesetzH8451 für den, an welchem das Übel des AussatzesH6883 ist, dessen HandH3027 bei seiner ReinigungH2893 nicht aufbringen kannH5381, was vorgeschrieben ist.
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und zu AaronH175 und sprachH559:
Wenn ihrH935 in das LandH776 KanaanH3667 kommet, das ich euchH5414 zum EigentumH272 gebeH5414, und ich ein AussatzH5061 -Übel an ein HausH1004 setze im LandeH776 eures Eigentums,
so sollH7200 der, dem das HausH1004 gehört, kommenH935 und es dem PriesterH3548 anzeigen und sprechenH559: Es sieht mirH5046 aus wie ein Übel am HauseH1004.
UndH310 der PriesterH3548 sollH7200 gebieten, daß man das HausH1004 ausräume, ehe der PriesterH3548 hineingehtH935, das Übel zu besehen, damit nicht unreinH2930 werdeH6680 alles, was im HauseH1004 ist; und danach sollH7200 der PriesterH3548 hineingehenH935, das HausH1004 zu besehen.
Und besieht er das Übel, und sieheH7200, das Übel istH4758 an den WändenH7023 des HausesH1004, grünlicheH3422 oder rötlicheH125 Vertiefungen, und sie erscheinen tieferH8217 als die WandH7023,
so soll der PriesterH3548 ausH3318 dem HauseH1004 hinaus an den EingangH6607 des HausesH1004 gehen und das HausH1004 siebenH7651 TageH3117 verschließenH5462.
Und der PriesterH3548 sollH7200 am siebten TageH3117 wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hatH6581 um sichH7725 gegriffen an den WändenH7023 des HausesH1004,
so soll der PriesterH3548 gebieten, daß man die SteineH68, an denen das Übel ist, herausreiße, undH853 sieH6680 hinauswerfe außerhalbH2351 der StadtH5892 an einen unreinenH2931 OrtH4725.
UndH5439 das HausH1004 soll man inwendigH1004 ringsum abkratzen, und den LehmH6083, den man abgekratzt hatH8210, hinausschütten außerhalbH2351 der StadtH5892 an einen unreinenH2931 OrtH4725.
Und man soll andereH312 SteineH68 nehmenH3947 und sie an die Stelle der SteineH68 bringenH935, und man soll anderenH312 LehmH6083 nehmenH3947 und das HausH1004 bewerfenH2902.
Und wenn das Übel wiederkehrt und am HauseH1004 ausbrichtH6524 nachH310 dem Ausreißen der SteineH68 und nachH310 dem Abkratzen des HausesH1004 und nachH310 dem BewerfenH2902,
so sollH7200 der PriesterH3548 kommen; und besieht erH935 es, und siehe, das Übel hatH6581 um sich gegriffen am HauseH1004, so ist es ein fressenderH3992 AussatzH5061 am HauseH1004: es ist unreinH2931.
UndH3318 man soll das HausH1004 niederreißen, seine SteineH68 und sein HolzH6086 und allen LehmH6083 des HausesH1004, und es hinausschaffen außerhalbH2351 der StadtH5892 an einen unreinenH2931 OrtH4725.
Und wer in das HausH1004 hineingehtH935, so lange es verschlossen istH5462, wird unreinH2930 bis anH3117 den AbendH6153;
und wer in dem HauseH1004 schläft, soll seine KleiderH899 waschenH3526; und wer in dem HauseH1004 isset, soll seine KleiderH899 waschenH3526.
Wenn aber der PriesterH3548 hineingehtH935 und es besieht, und siehe, das Übel hatH6581 nichtH935 um sich gegriffen am HauseH1004 nachH310 dem BewerfenH2902 des HausesH1004, so sollH7200 der PriesterH3548 das HausH1004 für reinH2891 erklären; denn das Übel istH7495 heil geworden.
UndH6086 er soll, um das HausH1004 zu entsündigenH2398, zweiH8147 VögelH6833 nehmenH3947 und Cedernholz und Karmesin und YsopH231;
und er schlachte den einen VogelH6833 in einH259 irdenesH2789 GefäßH3627 über lebendigem WasserH4325;
undH6086 er nehmeH3947 das Cedernholz und den YsopH231 und das Karmesin und den lebendigenH2416 VogelH6833 und taucheH2881 sie in das BlutH1818 des geschlachtetenH7819 VogelsH6833 und in das lebendigeH2416 WasserH4325 und besprenge das HausH1004 siebenmalH7651;
undH6086 er entsündigeH2398 das HausH1004 mit dem Blute des VogelsH6833 und mit dem lebendigenH2416 WasserH4325 und mit dem lebendigenH2416 VogelH6833 und mit dem Cedernholz und mit dem YsopH231 und mit dem Karmesin;
und den lebendigenH2416 VogelH6833 soll er ins freieH6440 FeldH7704 fliegen lassenH7971 außerhalbH2351 der StadtH5892. Und so tue er SühnungH3722 für das HausH1004; und er wird reinH2891 sein.
Das ist das GesetzH8451 für alles Übel des AussatzesH6883 und für den Schorf,
und für den AussatzH6883 der KleiderH899 und der HäuserH1004,
und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken;
um zu belehren, wannH3117 für unreinH2931 und wannH3117 für reinH2889 zu erklären ist: das ist das GesetzH8451 des AussatzesH6883.
Querverweise zu 3. Mose 14,4 3Mo 14,4
Und wenn ein BrandopferH5930 vom Geflügel seine OpfergabeH7133 ist dem JehovaH3068, so soll erH7126 von den TurteltaubenH8449 oder von den jungenH1121 TaubenH3123 seine OpfergabeH7133 darbringen.
Den lebendigenH2416 VogelH6833 soll er nehmen, ihn undH6086 das Cedernholz und das Karmesin und den YsopH231, und dieses und den lebendigenH2416 VogelH6833 in das BlutH1818 des VogelsH6833 tauchenH2881, der geschlachtetH7819 worden istH3947 über dem lebendigenH2416 WasserH4325;
DennG1063 alsG5259 jedesG3956 GebotG1785 nachG2596 dem GesetzG3551 von MosesG3475 zu dem ganzenG3956 VolkeG2992 geredetG2980 war, nahmG2983 er das BlutG129 der KälberG3448 undG2532 BöckeG5131 mitG3326 WasserG5204 undG2532 PurpurwolleG2053+G2847 undG2532 YsopG5301 undG2532 besprengteG4472 sowohlG5037 das BuchG975 selbstG846 als auchG2532 das ganzeG3956 VolkG2992,
und nehmet einen BüschelH92 YsopH231 und tauchet ihn in das BlutH1818, das in dem BeckenH5592 istH3947, und streichet vonH3318 dem Blute, das in dem BeckenH5592 ist, anH5060 die OberschwelleH4947 und an die beidenH8147 PfostenH4201; ihr aber, keinerH376 von euch soll zur Türe seines HausesH1004 hinausgehen bis an den MorgenH1242.
Und wenn seine HandH3027 das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, soH1767 soll erH5060 für seine SchuldH817, die erH935 auf sich geladen hatH2398, zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123 dem JehovaH3068 bringen: eineH259 zum SündopferH2403 und eineH259 zum BrandopferH5930.
UndH6086 er soll, um das HausH1004 zu entsündigenH2398, zweiH8147 VögelH6833 nehmenH3947 und Cedernholz und Karmesin und YsopH231;
und er schlachte den einen VogelH6833 in einH259 irdenesH2789 GefäßH3627 über lebendigem WasserH4325;
undH6086 er nehmeH3947 das Cedernholz und den YsopH231 und das Karmesin und den lebendigenH2416 VogelH6833 und taucheH2881 sie in das BlutH1818 des geschlachtetenH7819 VogelsH6833 und in das lebendigeH2416 WasserH4325 und besprenge das HausH1004 siebenmalH7651;
undH6086 er entsündigeH2398 das HausH1004 mit dem Blute des VogelsH6833 und mit dem lebendigenH2416 WasserH4325 und mit dem lebendigenH2416 VogelH6833 und mit dem Cedernholz und mit dem YsopH231 und mit dem Karmesin;
und ein reinerH2889 MannH376 sollH4191 YsopH231 nehmenH3947 und ihn in das WasserH4325 tauchenH2881, und soll auf das ZeltH168 sprengenH5137 und auf alle GeräteH3627 und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das GebeinH6106 oder den ErschlagenenH2491 oder den Gestorbenen oder das GrabH6913 angerührt hatH5060.
Und wenn ihre HandH3027 das zu einem SchafeH7716 Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll sie zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zwei jungeH1121 TaubenH3123 nehmenH3947, eineH259 zum BrandopferH5930 und eineH259 zum SündopferH2403; und der PriesterH3548 soll SühnungH3722 für sie tun, und sie wirdH4672 reinH2891 sein.