Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Und dies sind die RechteH4941 , die du ihnenH6440 vorlegenH7760 sollst:
So du einen hebräischenH5680 KnechtH5650 kaufstH7069 , soll er sechsH8337 JahreH8141 dienenH5647 , und im siebten soll er freiH2670 ausgehenH3318 , umsonstH2600 .
Wenn erH935 allein gekommen ist, soll er allein ausgehenH3318 ; wenn er eines WeibesH802 Mann war, soll sein WeibH1610 mit ihm ausgehenH3318 .
Wenn sein HerrH113 ihm ein WeibH802 gegebenH5414 und sie ihm Söhne oder TöchterH1323 geborenH3205 hat, so sollen das WeibH802 und ihre KinderH1121 ihrem HerrnH113 gehören, und er soll allein ausgehenH3318 .
Wenn aber der KnechtH5650 etwa sagtH559 : Ich liebeH157 meinen HerrnH113 , mein WeibH802 undH559 meine KinderH1121 , ich will nicht freiH2670 ausgehenH3318 ,
so soll sein HerrH113 ihn vor die Richter bringenH5066 und ihn an die TürH1817 oder an den PfostenH4201 stellen, und sein HerrH430 soll ihm das OhrH241 mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienenH5647 auf ewigH5769 .