Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Der AufseherG1985 nunG3767 mußG1163 untadeligG423 seinG1511 , einesG3391 WeibesG1135 MannG435 , nüchternG3524 , besonnenG4998 , sittsamG2887 , gastfreiG5382 , lehrfähigG1317 ;
DannG1534 gießtG906 er WasserG5204 inG1519 das WaschbeckenG3537 undG2532 fingG756 an, die FüßeG4228 der JüngerG3101 zu waschenG3538 undG2532 mit dem leinenen TuchG3012 abzutrocknenG1591 , mit welchemG3739 er umgürtetG1241 warG2258 .
Wenn einG1536 GläubigerG4103 oderG2228 eine GläubigeG4103 WitwenG5503 hatG2192 , so leisteG1884 er ihnenG846 HilfeG1884 , undG2532 die VersammlungG1577 werdeG916 nichtG3361 beschwertG916 , auf daßG2443 sie denen Hilfe leisteG1884 , die wirklichG3689 WitwenG5503 sind.
Von etlichenG5100 MenschenG444 sindG1526 die SündenG266 vorher offenbarG4271 und gehen vorausG4254 zumG1519 GerichtG2920 , etlichenG5100 aberG1161 folgenG1872 sie auchG2532 nachG1872 .
DennG1063 hierzuG1519+G5124 seid ihr berufenG2564 worden; dennG3754 auchG2532 ChristusG5547 hatG3958 fürG5228 euchG5216 gelittenG3958 , euchG5213 ein BeispielG5261 hinterlassendG5277 , auf daßG2443 ihr seinenG846 FußstapfenG2487 nachfolgetG1872 ;