Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
auf daß keineG3363 SpaltungG4978 inG1722 dem LeibeG4983 seiG5600, sondernG235 die GliederG3196 dieselbeG846 SorgeG3309 füreinanderG240+G5228 habenG3309 möchten.
Der HerrG2962 aberG1161 sprachG2036: WerG5101 istG2076 nunG686 der treueG4103 undG2532 klugeG5429 VerwalterG3623, welchenG3739 der HerrG2962 überG1909 seinG846 GesindeG2322 setzen wirdG2525, um ihm die zugemessene SpeiseG4620 zu gebenG1325 zurG1722 rechten ZeitG2540?
WennG1487 nunG3767 ichG1473, der HerrG2962 undG2532 der LehrerG1320, eureG5216 FüßeG4228 gewaschenG3538 habe, so seid auchG2532 ihrG5210 schuldigG3784, einanderG240 die FüßeG4228 zu waschenG3538.
GehorchetG3982 eurenG5216 FührernG2233 undG2532 seid unterwürfigG5226; dennG1063 sieG846 wachenG69 überG5228 eureG5216 SeelenG5590 ( alsG5613 die da RechenschaftG3056 gebenG591 sollen ) auf daßG2443 sie diesG5124 mitG3326 FreudenG5479 tunG4160 undG2532 nichtG3361 mit SeufzenG4727; dennG1063 diesG5124 wäre euchG5213 nicht nützlichG255.
Du sollst deinen BruderH251 nichtH3198 hassenH8130 in deinem HerzenH3824. Du sollst deinen NächstenH5997 ernstlich zurechtweisenH3198, damit du nicht seinetwegen SchuldH2399 tragest.
BrüderG80! wennG1437 auchG2532 ein MenschG444 vonG1722 einemG5100 FehltrittG3900 übereiltG4301 würde, so bringetG2675 ihrG5210, dieG3588 GeistlichenG4152, einen solchenG5108 wieder zurechtG2675 imG1722 GeisteG4151 der SanftmutG4236, indem du auf dich selbstG4572 siehstG4648, daß nichtG3361 auchG2532 duG4771 versuchtG3985 werdest.
WennG1487 nunG3767 ichG1473, der HerrG2962 undG2532 der LehrerG1320, eureG5216 FüßeG4228 gewaschenG3538 habe, so seid auchG2532 ihrG5210 schuldigG3784, einanderG240 die FüßeG4228 zu waschenG3538.
Wenn aberG1161 jemandG1536 unseremG2257 WortG3056 durchG1223 den BriefG1992 nichtG3756 gehorchtG5219, denG5126 bezeichnetG4593 undG2532 habetG4874 keinenG3361 Umgang mitG4874 ihmG846, auf daßG2443 er beschämtG1788 werde;
undG2532 achtetG2233 ihn nichtG3361 alsG5613 einen FeindG2190, sondernG235 weiset ihn zurechtG3560 alsG5613 einen BruderG80.
Wenn erG1437 aberG1161 nicht aufG3878 sieG846 hörenG3878 wird, so sageG2036 es der VersammlungG1577; wennG1437 er aberG1161+G2532 auch aufG3878 die VersammlungG1577 nicht hörenG3878 wird, so seiG2077 er dirG4671 wieG5618 der HeideG1482 undG2532 der ZöllnerG5057.
Mit vierzigH705 Schlägen mag er ihn schlagenH5221 lassen, nichtH3254 mehr; damit nichtH3254, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielenH7227 Schlägen zu schlagenH5221, dein BruderH251 verächtlichH7034 werde in deinen AugenH5869.
BrüderG80! wennG1437 auchG2532 ein MenschG444 vonG1722 einemG5100 FehltrittG3900 übereiltG4301 würde, so bringetG2675 ihrG5210, dieG3588 GeistlichenG4152, einen solchenG5108 wieder zurechtG2675 imG1722 GeisteG4151 der SanftmutG4236, indem du auf dich selbstG4572 siehstG4648, daß nichtG3361 auchG2532 duG4771 versuchtG3985 werdest.
Wir ermahnenG3870 euchG5209 aberG1161, BrüderG80: WeisetG3560 die UnordentlichenG813 zurechtG3560, tröstetG3888 die KleinmütigenG3642, nehmetG472 euch der SchwachenG772 anG472, seid langmütigG3114 gegenG4314 alleG3956.
Die da sündigenG264, überführeG1651 vorG1799 allenG3956, auf daßG2443 auchG2532 die übrigenG3062 FurchtG5401 habenG2192.
DennG1063 vieleG4183 wandelnG4043, von denenG3739 ich euchG5213 oftG4178 gesagt habeG3004, nunG3568 aberG1161 auchG2532 mit WeinenG2799 sageG3004, daß sie die FeindeG2190 des KreuzesG4716 ChristiG5547 sind:
und der PriesterH3548 sollH7200 außerhalbH2351 des LagersH4264 gehenH3318; und besieht ihn der PriesterH3548, und siehe, das Übel des AussatzesH6883 istH7495 heil geworden an dem AussätzigenH6879,