Und dies ist das GesetzH8451 des SchuldopfersH817; es ist hochheiligH6944.
An dem OrteH4725, wo man das BrandopferH5930 schlachtetH7819, soll man das SchuldopferH817 schlachtenH7819; undH5439 sein BlutH1818 soll erH2236 an den AltarH4196 sprengen ringsum.
Und alles FettH2459 soll erH7126 davon darbringen, den Fettschwanz und das FettH2459, welches das EingeweideH7130 bedecktH3680,
und die beidenH8147 NierenH3629 und das FettH2459, das an ihnen, das an den LendenH3689 ist, und das NetzH3508 über der LeberH3516: samt den NierenH3629 soll erH5493 es abtrennen.
Und der PriesterH3548 soll es auf dem AltarH4196 räuchernH6999 als ein Feueropfer dem JehovaH3068: es ist ein SchuldopferH817.
Alles MännlicheH2145 unter den PriesternH3548 soll es essenH398; an heiligemH6918 OrteH4725 soll es gegessenH398 werden: hochheiligH6944 ist es.
Wie das SündopferH2403, so das SchuldopferH817: einH259 GesetzH8451 soll für sie sein. Der PriesterH3548, der damit SühnungH3722 tut, ihm soll es gehören. -
Und der PriesterH3548, der jemandesH376 BrandopferH5930 darbringt: ihm, dem PriesterH3548, sollH7126 die HautH5785 des BrandopfersH5930 gehören, das erH7126 dargebracht hat.
Und alles SpeisopferH4503, das im OfenH8574 gebackenH644, und alles, was im Napfe oder in der PfanneH4227 bereitetH6213 wird: dem PriesterH3548, der es darbringt, ihm sollH7126 es gehören.
Und alles SpeisopferH4503, das mit ÖlH8081 gemengtH1101 oder trockenH2720 ist, soll allen SöhnenH1121 AaronsH175 gehören, dem einenH376 wie dem anderen.
Und dies ist das GesetzH8451 des Friedensopfers, das man JehovaH3068 darbringt:
Wenn man esH2077 zum Danke darbringt, so bringe man nebst dem DankopferH8426 ungesäuerteH4682 KuchenH2471 dar, gemengtH1101 mit ÖlH8081, und ungesäuerteH4682 FladenH7550, gesalbtH4886 mit ÖlH8081, und FeinmehlH5560, eingerührt mit ÖlH8081: KuchenH2471, gemengtH1101 mit Öl.
Nebst den KuchenH2471 sollH7126 man gesäuertesH2557 BrotH3899 als OpfergabeH7133 darbringen, nebst seinem Dank-FriedensopferH8002.
Und man sollH7126 je einesH259 davon, von der ganzen OpfergabeH7133, dem JehovaH3068 als HebopferH8641 darbringen; dem PriesterH3548, der das BlutH1818 des Friedensopfers sprengtH2236, ihm soll es gehören.
Und das FleischH1320 seines Dank-Friedensopfers soll am TageH3117 seiner Darbringung gegessenH398 werden; er soll nichts davon liegen lassenH3240 bis an den MorgenH1242.
Und wenn das SchlachtopferH2077 seiner OpfergabeH7133 ein GelübdeH5088 oder eine freiwillige Gabe ist, so soll esH2077 an dem TageH3117, da erH7126 seinH3498 Schlachtopfer darbringt, gegessenH398 werden; und am anderen TageH4283 soll dann, was davon übrigbleibt, gegessenH398 werden;
und was vom FleischeH1320 des Schlachtopfers am drittenH7992 TageH3117 übrigbleibtH3498, soll mit FeuerH784 verbrannt werdenH8313.
Und wenn irgendwie vom Fleische seines Friedensopfers am drittenH7992 TageH3117 gegessenH398 wird, so wird esH2077 nichtH398 wohlgefällig seinH1320; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht zugerechnet werdenH2803: ein GreuelH6292 wird es seinH398; und die SeeleH5315, die davon isset, wird ihre UngerechtigkeitH5771 tragenH5375.
Und das FleischH1320, das irgend etwas UnreinesH2931 berührtH5060, soll nicht gegessenH398 werdenH8313, mit FeuerH784 soll es verbrannt werden. Und was das FleischH1320 betrifft, jeder ReineH2889 darf das Fleisch essenH398;
aber die SeeleH5315, welcheH2077 FleischH1320 von dem FriedensopferH8002 isset, das JehovaH3068 gehört, und ihre UnreinigkeitH2932 ist an ihr, selbige SeeleH5315 soll ausgerottet werdenH3772 aus ihren VölkernH5971.
Und wenn eine SeeleH5315 irgend etwas UnreinesH2932 anrührtH5060, die UnreinigkeitH2932 eines MenschenH120 oder ein unreinesH2931 ViehH929 oder irgend ein unreinesH2931 Scheusal, und sie isset von dem FleischeH1320 des Friedensopfers, das JehovaH3068 gehört: selbige SeeleH5315 soll ausgerottet werdenH3772 aus ihren VölkernH5971.
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 zu den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559: Kein FettH2459 vom Rindvieh und von Schaf und ZiegeH5795 sollt ihr essenH398.
Und das FettH2459 vom AasH5038 und das FettH2459 vom Zerrissenen kann verwendet werden zuH6213 allerlei WerkH4399; aber ihr sollt es durchaus nichtH398 essenH398.
Denn jeder, der FettH2459 isset vom ViehH929, wovon man ein Feueropfer dem JehovaH3068 darbringt-die SeeleH5315, die es isset, sollH7126 ausgerottet werdenH3772 aus ihren VölkernH5971.
Und kein BlutH1818 sollt ihr essenH398 in allen euren Wohnsitzen, es sei vom GevögelH5775 oder vom ViehH929.
Jede SeeleH5315, die irgendH3605 BlutH1818 isset, selbige SeeleH5315 soll ausgerottet werdenH3772 aus ihren VölkernH5971.
Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 zu den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559: Wer sein FriedensopferH8002 dem JehovaH3068 darbringt, soll von seinem FriedensopferH8002 seine OpfergabeH7133 dem JehovaH3068 bringenH7126.
Seine HändeH3027 sollen die Feueropfer Jehovas bringenH935; das FettH2459, samt der BrustH2373 soll erH935 es bringen: die BrustH2373, um sie als WebopferH8573 vorH6440 Jehova zu webenH5130.
Und der PriesterH3548 soll das FettH2459 auf dem AltarH4196 räuchernH6999, und die BrustH2373 soll AaronH175 und seinen SöhnenH1121 gehören.
Und den rechtenH3225 SchenkelH7785 sollt ihr als HebopferH8641 von euren Friedensopfern dem PriesterH3548 gebenH5414.
Wer von den SöhnenH1121 AaronsH175 das BlutH1818 des Friedensopfers und das FettH2459 darbringt, dem sollH7126 der rechteH3225 SchenkelH7785 zuteil werden.
Und die BrustH2373 des Webopfers und den SchenkelH7785 des Hebopfers habeH3947 ich von den KindernH1121 IsraelH3478 genommen, von ihren Friedensopfern, und habe sieH2706 AaronH175, dem PriesterH3548, und seinen SöhnenH1121 gegebenH5414 als eine ewigeH5769 Gebühr von seiten der KinderH1121 IsraelH3478. -
Das ist das Salbungsteil AaronsH175 undH3068 das Salbungsteil seiner SöhneH1121 von den Feueropfern Jehovas, an dem TageH3117, da man sieH7126 herzunahen ließ, um Jehova den Priesterdienst auszuüben,
das JehovaH3068 geboten hat, ihnen zu gebenH5414 von seiten der KinderH1121 IsraelH3478, an dem TageH3117, da man sieH6680 salbteH4886: eine ewigeH5769 SatzungH2708 bei ihren GeschlechternH1755.
Das ist das GesetzH8451 des BrandopfersH5930, des SpeisopfersH4503 und des SündopfersH2403 und des SchuldopfersH817 und des Einweihungsopfers und des Friedensopfers,
welches JehovaH3068 dem MoseH4872 geboten hatH6680 auf dem BergeH2022 SinaiH5514, an dem TageH3117, da erH7126 den KindernH1121 IsraelH3478 gebotH6680, ihre Opfergaben dem JehovaH3068 darzubringen, in der WüsteH4057 SinaiH5514.
Querverweise zu 3. Mose 7,16 3Mo 7,16
RedeH1696 zuH7126 AaronH175 und zuH7126 seinen SöhnenH1121 und zu allen KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: JedermannH376 vom HauseH1004 IsraelH3478 und von den FremdlingenH1616 in IsraelH3478, der seine OpfergabeH7133 darbringt, nach allen ihren Gelübden und nach allen ihren freiwilligen GabenH5071, welche sie JehovaH3068 als BrandopferH5930 darbringen, -
zum WohlgefallenH7522 für euch soll es sein, ohne FehlH8549, männlich, von den RindernH1241, von den SchafenH3775 oder von den ZiegenH5795.
Alles, woran ein GebrechenH3971 ist, solltH7126 ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum WohlgefallenH7522 für euch sein.
Und wenn jemandH376 dem JehovaH3068 ein FriedensopferH8002 darbringt, um ein GelübdeH5088 zuH7126 erfüllen, oder als freiwillige Gabe vom RindH1241 -oder KleinviehH6629: ohne FehlH8549 soll esH2077 seinH6381, zum WohlgefallenH7522; keinerlei GebrechenH3971 soll an ihm sein.
Und ein Stück Rind-oder Kleinvieh, an welchem ein Glied zuH6213 lang oder zu kurz istH8311, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem GelübdeH5088 wird es nicht wohlgefällig seinH7521.
Und wenn ihr ein FriedensopferH8002 dem JehovaH3068 opfertH2076, so sollt ihr esH2077 zum WohlgefallenH7522 für euch opfernH2076.
An dem TageH3117, da ihr esH2077 opfert, und am anderen TageH4283 soll es gegessenH398 werdenH8313; und was bis zum drittenH7992 TageH3117 übrigbleibtH3498, soll mit FeuerH784 verbrannt werden.
Und wenn es irgend am drittenH7992 TageH3117 gegessenH398 wird, so ist es ein GreuelH6292, es wird nicht wohlgefällig seinH398;
und wer es isset, wird seine UngerechtigkeitH5771 tragenH5375, denn das HeiligeH6944 JehovasH3068 hat er entweihtH2490; und selbige SeeleH5315 soll ausgerottet werdenH3772 aus ihren VölkernH5971.
außer den Sabbathen Jehovas undH7676 außer euren GabenH4979 undH3068 außer allen euren Gelübden undH3068 außer allen euren freiwilligen GabenH5071, die ihr Jehova gebet.
Und wenn ihr dem JehovaH3068 ein DankopferH8426 opfertH2076, so sollt ihr esH2077 zum WohlgefallenH7522 für euch opfernH2076:
undH5930 ihr dem JehovaH3068 ein Feueropfer opfert, ein BrandopferH801 oder ein SchlachtopferH2077, um ein GelübdeH5088 zuH6213 erfüllen, oder eine freiwillige Gabe, oder an euren FestenH4150, um JehovaH3068 einen lieblichenH5207 GeruchH7381 zuH6213 bereiten, vom RindH1241 -oder vom KleinviehH6629:
Und ihrH935 sollt dahin bringen eure BrandopferH5930 und eure SchlachtopferH2077, und eure ZehntenH4643, und das HebopferH8641 eurer HandH3027, und eure GelübdeH5088 und eure freiwilligen GabenH5071, und die Erstgeborenen eures RindH1241 -und eures Kleinviehes;
Und ihrH935 sollt dahin bringen eure BrandopferH5930 und eure SchlachtopferH2077, und eure ZehntenH4643, und das HebopferH8641 eurer HandH3027, und eure GelübdeH5088 und eure freiwilligen GabenH5071, und die Erstgeborenen eures RindH1241 -und eures Kleinviehes;
UndH7676 wenn der FürstH5387 ein freiwilligesH5071 BrandopferH5930 oder freiwillige FriedensopferH8002 dem JehovaH3068 opfernH6213 willH6213, so soll man ihmH6605 das TorH8179 öffnen, welches gegenH6437 Osten sieht; undH3318 er soll sein BrandopferH5930 undH3318 seine Fiedensopfer opfern, gleichwie er am Sabbathtage tutH6213; und wenn er hinausgeht, so soll man das TorH8179 verschließenH5462, nachdemH310 er hinausgegangen ist. -
so soll esH2077 geschehen: Der OrtH4725, welchen JehovaH3068, euer GottH430, erwählenH977 wird, seinen NamenH8034 daselbst wohnenH7931 zu lassen, dahin sollt ihrH935 alles bringen, was ich euch gebieteH6680: eure BrandopferH5930 und eure Schlachtopfer, eure ZehntenH4643 und das HebopferH8641 eurer HandH3027, und alle Auswahl eurer GelübdeH5088, die ihr JehovaH3068 gelobenH5087 werdet.
Du darfst in deinen TorenH8179 nichtH3201 essenH398 den ZehntenH4643 deines GetreidesH1715 und deines MostesH8492 und deines Öles, noch die Erstgeborenen deines RindH1241 -und deines Kleinviehes, noch alle deine GelübdeH5088, die du tustH5087, noch deine freiwilligen GabenH5071, noch das HebopferH8641 deiner HandH3027;
Jedoch deine heiligenH6944 Dinge, die du haben wirst, undH5375 deine GelübdeH5088 sollst du nehmen und an den OrtH4725 kommenH935, den JehovaH3068 erwählenH977 wird;
Ich will eingehen inH935 dein HausH1004 mit BrandopfernH5930, will dir bezahlenH7999 meine GelübdeH5088,
Ich will JehovaH3068 meine GelübdeH5088 bezahlenH7999, ja, in der Gegenwart seines ganzen VolkesH5971.
Ich will JehovaH3068 meine GelübdeH5088 bezahlenH7999, ja, in der Gegenwart seines ganzen VolkesH5971.
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