Behandelter Abschnitt Esra 10,7-8
Esra 10,7.8: 7 Und sie ließen durch Juda und Jerusalem einen Ruf ergehen an alle Kinder der Wegführung, dass sie sich nach Jerusalem versammeln sollten. 8 Und jeder, der nicht innerhalb von drei Tagen käme, nach dem Rat der Obersten und Ältesten, dessen ganze Habe sollte verbannt und er selbst sollte aus der Versammlung der Weggeführten ausgeschlossen werden.
An alle Kinder der Wegführung erging sofort die Aufforderung, sich innerhalb von drei Tagen in Jerusalem zu versammeln, andernfalls würde jeder, der sich weigerte, abgetrennt bzw. „aus der Versammlung der Weggeführten ausgeschlossen werden“ und sein ganzes Vermögen einbüßen (Esra 10,8). Sich jetzt zu weigern, dem Wort zu gehorchen, würde eine Gewissensverhärtung zeigen, die nicht geduldet werden könnte, und eine Eigensinnigkeit, die den Schuldigen als völlig ungeeignet für die Gemeinschaft mit seinen Brüdern ausweist.