Behandelter Abschnitt Hes 45,6-8
Der Herr beansprucht also sein Recht als der anerkannte Besitzer des Landes, benutzt sie aber für das Heiligtum seines Volkes und für diejenigen, die dort die Anbetung ausüben, seien es Priester oder Leviten. Es ist eine neue Anordnung für das tausendjährige Zeitalter; nichts Vergleichbares hat es in der Vergangenheit gegeben.
Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5.000 in die Breite und 25.000 in die Länge geben, gleichlaufend mit dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Haus Israel soll es gehören. Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend mit einem der Stammesanteile, die von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen. Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen (45,6–8).
So hat Israel seinen Anteil am Besitz der Stadt; der Fürst hat den seinen und die Stämme den ihren im Land überhaupt; der Herr bindet das ganze System seines Volkes, das bürgerliche und das religiöse, mit seinem eigenen Namen zusammen. Von da an wird selbstsüchtige Unterdrückung ebenso unbekannt sein wie Verderbnis in der Anbetung. Aber es ist nicht weniger deutlich die Erde und das irdische Volk. Himmlische Dinge haben hier keinen Platz. Welch eine Leere muss in den Gedanken solcher Gläubigen sein, die für eine solche Veränderung der Erde zum Lob des Namens des Herrn keinen Raum lassen!