Behandelter Abschnitt 5Mo 25,1-3
Verse 1–3 | Das gerechte Strafmaß
1 Wenn ein Streit zwischen Männern entsteht und sie vor Gericht treten und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig. 2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, entsprechend seiner Schuld. 3 Mit vierzig [Schlägen] darf er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen.
Strafe muss gegeben werden, wo es nötig ist, aber auch nicht mehr, als nötig ist. Die Strafe muss mit der Straftat ebenso angemessen übereinstimmen wie mit der Verantwortlichkeit des Täters (Lk 12,47.48). Die Anzahl von vierzig Schlägen ist ein Maximum, wobei die Zahl vierzig die vollständige Strafe repräsentiert (1Mo 7,12; 4Mo 14,33.34).
Beim Verabreichen der Strafe sind die Rabbiner aus Angst vor einer Übertretung des Buchstabens des Gesetzes zu dem Ergebnis gekommen, dass vierzig Schläge weniger einen verabreicht werden sollen für den Fall, dass man sich verzählt hat. Diese maximale Strafe hat Paulus fünfmal erhalten (2Kor 11,24). Es zeigt, dass Paulus von den Juden als ein großer Übeltäter angesehen wurde.
In der Gemeinde wird die Rechtsprechung des Alten Testamentes Zucht genannt. Zucht wird durch die ganze Gemeinde ausgeübt. In der Praxis werden geistlich gesinnte Brüder eine Zuchtangelegenheit vorbereiten. Auch hier ist es wichtig, dass das Maß der Zucht in Übereinstimmung ist mit der begangenen Sünde. So soll beispielsweise ein dem Wort Gottes ungehorsamer Bruder bezeichnet werden (2Thes 3,14.15), während er aber weiterhin als Bruder angesehen werden soll und als solcher zu ermahnen ist. In diesem Fall passt die härteste Zuchtregel, der Ausschluss aus der Gemeinde, nicht (1Kor 5,13b). Das würde darauf hinauslaufen, den Bruder verächtlich zu machen.
Die Schläge müssen in Gegenwart des Richters erteilt werden. Damit wird Nachdruck darauf gelegt, dass das Urteil so ausgeführt wird, wie es ausgesprochen wurde, und dass es unmittelbar nach der Verkündigung vollstreckt wird.