Behandelter Abschnitt 5Mo 23,20-21
Verse 20.21 | Kein Zins von einem Volksgenossen
20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, Zins an Geld, Zins an Speise, Zins an irgendeiner Sache, die verzinst wird. 21 Dem Ausländer magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auferlegen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Erwerb deiner Hand in dem Land, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
Mose verbietet es, Zins von einem Volksgenossen zu nehmen. Der Bruder, der Geld leihen muss, ist arm geworden und hat große Not. Er leiht sich kein Geld, um sich mehr Luxus erlauben zu können, sondern um zu überleben. Von so jemandem Zins zu fordern, würde seine Situation noch schlimmer machen. Wer es doch tut, offenbart Geldliebe. Von einem Fremden durfte aber Zins verlangt werden. Ein solcher leiht im Regelfall für geschäftliche Zwecke, nicht für den Lebensunterhalt.