Behandelter Abschnitt 5Mo 18,16-21
Verse 16–21 | Der falsche Zeuge
Wenn ein ungerechter Zeuge gegen jemand auftritt, um ein Vergehen gegen ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Streit haben, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen da sein werden. 18 Und die Richter sollen genau nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches gegen seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun beabsichtigte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche böse Tat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht verschonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
Ein Streit zwischen zwei Personen, bei dem ein frevelhafter Zeuge jemanden wegen einer Übertretung ohne Zeugen anklagt, muss vor die Richter und Priester gebracht werden. Das ist gleichbedeutend mit „sich vor das Angesicht des HERRN stellen“. Die Richter müssen die Anklage genau untersuchen und ihre Eindrücke mit den Priestern besprechen. Die Priester, die in der Gegenwart Gottes verkehren, sollen die Sache dem HERRN vorlegen. Dann wird offenbar, ob die Anklage ersonnen ist, um dem Angeklagten Schaden zuzufügen.
Ein falscher Zeuge darf nicht ungestraft bleiben (Spr 19,5.9). Wenn die Anklage falsch ist, muss der Ankläger die Strafe erhalten, die dem Angeklagten zugedacht war. Wenn er seinen Nächsten einer Übertretung bezichtigte, die die Todesstrafe verdiente, dann musste der falsche Zeuge getötet werden; wenn die Übertretung mit Geißelung bestraft werden musste, dann musste der Zeuge gegeißelt werden; und wenn es eine Geldbuße war, dann musste der Zeuge dieselbe Buße bezahlen.
Diese Handlungsweise würde einen vorbeugenden Effekt auf Menschen haben, die beabsichtigten, ihrem Nächsten mit einer falschen Anklage Schaden zuzufügen. Sie würden es sich zweimal überlegen, wenn sie realisieren, dass ihnen bei Aufdeckung ihrer Falschheit das Los widerfährt, das sie dem anderen zugedachten.
Der Herr Jesus hat das „Gesetz der Vergeltung“ nicht aufgelöst. Das „Leben um Leben, Auge um Auge“ usw. bleibt vollständig in Kraft für offizielle Vollstrecker des Rechts. Was der Herr wohl tut, ist, dass er das „Gesetz der Vergeltung“ nicht auf persönliche Angelegenheiten anwendet. In diesen Fällen sollen wir unsere linke Wange hinhalten für den, der uns auf die rechte schlägt (Mt 5,38-42). Es passt nicht zu einem Jünger des Herrn, dass er persönliche Vergeltung oder Rache für erlittenes Unrecht sucht.