Behandelter Abschnitt 4Mo 27,5-11
Verse 5–11 | Regelung, wenn jemand keinen Sohn hat
5 Und Mose brachte ihre Rechtssache vor den HERRN. 6 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 7 Die Töchter Zelophchads reden recht; du sollst ihnen tatsächlich ein Erbteil unter den Brüdern ihres Vaters geben und sollst das Erbteil ihres Vaters auf sie übergehen lassen. 8 Und zu den Kindern Israel sollst du reden und sprechen: Wenn ein Mann stirbt und keinen Sohn hat, so sollt ihr sein Erbteil auf seine Tochter übergehen lassen. 9 Und wenn er keine Tochter hat, so sollt ihr sein Erbteil seinen Brüdern geben. 10 Und wenn er keine Brüder hat, so sollt ihr sein Erbteil den Brüdern seines Vaters geben. 11 Und wenn sein Vater keine Brüder hat, so sollt ihr sein Erbteil seinem Blutsverwandten geben, dem, der ihm am nächsten steht, aus seiner Familie, damit er es erbe. – Und das soll den Kindern Israel zu einer Rechtssatzung sein, so wie der HERR Mose geboten hat.
Mose schickte sie nicht fort. Er nahm ihre Frage ernst. Es handelte sich um einen Fall, der noch nicht vorgekommen war. Mose hat dafür keine Antwort bereit. Aber dafür schämt er sich nicht. Er weiß, was er bei solchen Frage tun muss. Er geht mit seiner Frage zum HERRN und bekommt eine Antwort. Wer Ihm im Vertrauen naht, bekommt immer Antwort.
Wer mit der Güte Gottes rechnet, der bekommt immer mehr davon als erbeten. Auf die Frage dieser fünf Schwestern erfolgt eine Antwort, die einen Segen für das ganze Volk bedeutet. Der HERR bestimmt, wer ein Erbteil empfängt, wenn jemand keinen Sohn hat. Wenn das männliche Element fehlt, das bedeutet, wenn die geistliche Energie verschwunden ist, bedeutet das nicht, dass es nichts mehr zu genießen gibt. Dann gibt der HERR andere Möglichkeiten.
Wir brauchen nie bei dem Problem stecken zu bleiben, wenn geistlich gesprochen die Familie nicht vollständig ist. Wenn wir auch zu wenigen in aller Schwachheit zusammenkommen, so dürfen wir doch als Glieder der Familie Gottes zusammen von dem genießen, was uns an Segnungen in Christus geschenkt ist. Wir brauchen nicht auf den Genuss unseres Erbteils verzichten.
In 4. Mose 36 wird noch weiter auf diese Regelung eingegangen. Da wird anhand einer weiteren Frage bestimmt, dass Töchter, die ein Recht auf ein Erbteil haben, nicht außerhalb ihres Stammes heiraten dürfen.