Behandelter Abschnitt 3Mo 19,20-22
Verse 20–22 | Gemeinschaft mit einer Sklavin
Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Begattung, und sie ist eine Magd, einem Mann verlobt, und sie ist keineswegs losgekauft noch ist ihr die Freiheit geschenkt worden, so soll Züchtigung stattfinden; sie sollen nicht getötet werden, denn sie ist nicht frei gewesen. 21 Und er soll dem HERRN sein Schuldopfer bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, einen Widder als Schuldopfer; 22 und der Priester soll vor dem HERRN Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers für seine Sünde, die er begangen hat; und seine Sünde, die er begangen hat, wird ihm vergeben werden.
Auch Sklaven sollen in ihrem Recht als Mensch anerkannt werden. Eine Sklavin darf nicht auf ein Wirtschaftsgut reduziert werden. Im geistlichen Sinn sehen wir hier noch ein Vorbild einer falschen Vermischung: ein Mann, der Gemeinschaft mit seiner Sklavin hat. Auch das ist anwendbar auf das Sich-eins-Machen mit gesetzlichen Grundsätzen, die man im Leben zulässt. Wer so etwas tut, lädt Schuld auf sich.