Behandelter Abschnitt 3Mo 18,17-20
Verse 17–20 | Andere unerlaubte Sexualität
17 Die Blöße einer Frau und ihrer Tochter sollst du nicht aufdecken; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter sollst du nicht nehmen, um ihre Blöße aufzudecken; sie sind Blutsverwandte: Es ist eine Schandtat. 18 Und du sollst nicht eine Frau zu ihrer Schwester nehmen, [sie] eifersüchtig zu machen, indem du ihre Blöße neben dieser aufdeckst bei ihrem Leben. 19 Und einer Frau in der Unreinheit ihrer Verunreinigung sollst du nicht nahen, um ihre Blöße aufzudecken. 20 Und bei der Frau deines Nächsten sollst du nicht liegen zur Begattung, so dass du durch sie unrein wirst.
Verboten wird hier geschlechtlicher Umgang mit:
einer Frau und ihrer Tochter oder einer Frau und ihrer Enkeltochter;
einer Frau und ihrer Schwester;
einer Frau, die unrein ist;
einer Frau, die mit einem anderen verheiratet ist.