Behandelter Abschnitt 3Mo 5,17-19
Verse 17–19 | Übertretung eines Gebotes
17 Und wenn jemand sündigt und eines von allen Verboten des HERRN tut, die nicht getan werden sollen – hat er es auch nicht gewusst, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen. 18 Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zum Priester bringen, zum Schuldopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu wissen; und es wird ihm vergeben werden. 19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewiss an dem HERRN verschuldet.
Für das Übertreten eines Verbotes des HERRN darf nicht als Entschuldigung angeführt werden, dass uns das Verbot unbekannt gewesen wäre. Damit verhält es sich so, wie mit der Aussage: Von jedem Deutschen wird erwartet, das Gesetz zu kennen. Gesetze werden stets veröffentlicht; Verstöße werden geahndet. Sollte das, was in der Rechtsprechung eines Volkes selbstverständlich ist, in Bezug auf Gott etwa nicht gelten? So benehmen wir uns jedoch manchmal.
Selbst wenn wir noch jung bekehrt sind, haben wir doch den Heiligen Geist in uns wohnen, durch den wir alles wissen (1Joh 2,20.27). Also gibt es keine Entschuldigung dafür, etwas zu tun, was der Herr verboten hat. Was Er von uns will, ist immer anhand seines Wortes überprüfbar. Er wird nie etwas von uns erwarten, was im Widerspruch zu seinem Wort steht.