Behandelter Abschnitt Hes 40,17-19
Verse 17–19 | Steinpflaster und 30 Zellen
17 Und er brachte mich in den äußeren Vorhof. Und siehe, da waren Zellen und ein Steinpflaster ringsum am Vorhof gemacht; 30 Zellen waren auf dem Steinpflaster. 18 Und das Steinpflaster war zur Seite der Tore, entsprechend der Länge der Tore, [nämlich] das untere Steinpflaster. 19 Und er maß die Breite von der Vorderseite des Tores des unteren [Vorhofs] bis vor den inneren Vorhof, von außen, 100 Ellen; [so war es] an der Ostseite und an der Nordseite.
Nachdem Er das Osttor gemessen hat und alles, was mit ihm und in ihm
ist, bringt Er Hesekiel in den äußeren Vorhof (Vers 17). Die
Formulierung „und er brachte mich“ kommt siebenmal vor (
Als Hesekiel im äußeren Vorhof steht, sieht er 30 Zellen. Die Zellen liegen auf einem Steinpflaster, das den Vorhof umgibt. Dieses Steinpflaster liegt neben den drei Toren und ist so breit, wie die Tore lang sind (Vers 18), also 50 Ellen (Vers 15). Es wird weiter angemerkt, dass dies „das untere Steinpflaster“ ist, denn der innere Vorhof, der höher liegt, hat auch ein Steinpflaster.
Es wird nicht erwähnt, wie diese Zellen über das Steinpflaster verteilt sind. Es ist offensichtlich, dass sie gleichmäßig über das gesamte Steinpflaster auf den drei Seiten mit den drei Toren verteilt sind. Es werden zehn Zellen auf der Südseite, zehn auf der Ostseite und zehn auf der Nordseite sein, also insgesamt 30. Als weitere Verteilung können wir uns vorstellen, dass es links und rechts von jedem der drei Tore jeweils fünf Zellen geben wird.
Auch über den Zweck dieser Zellen gibt es keine Angaben. Es ist anzunehmen, dass dort Opfermahlzeiten des Volkes abgehalten wurden oder dass sie als Aufbewahrungsort für die Einnahmen des Tempels dienten. In dem von Serubbabel nach der Rückkehr aus der Wegführung wiederaufgebauten Tempel wurde eine solche Zelle an einen Feind des Volkes Gottes vergeben. Nehemia ist darüber empört und wirft diesen Feind hinaus (Neh 13,4-9).
Der Mann aus Vers 3 nimmt auch das Maß des äußeren Hofes (Vers 19). Dabei geht er vom „Tor des unteren [Vorhofs]“ aus, also vom äußeren Tor, das niedriger ist als das innere Tor. Er rechnet von der Torseite, die direkt an den äußeren Vorhof angrenzt, bis zur Außenseite des inneren Vorhofs. Seine Breite beträgt genau 100 Ellen. Das Gleiche gilt für das Osttor und das Nordtor (Vers 23).