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Behandelter Abschnitt 2Mo 22,28-29
Verse 28.29 | Vorschrift bezüglich des Erstgeborenen
- Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. 29 Ebenso sollst du mit deinem Ochsen tun [und] mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben. 
Durch die Gabe der Erstlinge des Landes wird Gottes Recht auf das Land anerkannt. Das Volk wird ermahnt, mit der Abgabe nicht zu zögern. Die Versuchung, das für sich selbst zu behalten, was Gott zusteht, zeigt sich immer wieder bei einem sündigen Menschen. Die Erstgeborenen, und in ihnen das ganze Volk, gehören dem HERRN. Für das Vieh gilt das Gleiche.