Verse 17 | Blutschuld führt zur Grube
17 Ein Mensch, belastet mit dem Blut einer Seele, flieht bis zur Grube: Man unterstütze ihn nicht!
Die erste Verszeile heißt wörtlich: „Ein Mensch, gequält durch das Blut eines Lebens.“ Dieser Satz beschreibt einen Mörder auf der Flucht. Er ist ein belasteter Mensch. Das bedeutet, dass er eine beschwertes Gemüt oder ein schuldiges Gewissen hat. Selbst wenn er auf seiner Flucht dem Bluträcher entkommt, klagt ihn doch sein Gewissen auch weiterhin an. So wird seine Flucht früher oder später in der Grube des Grabes enden. Daran ist nichts zu ändern. Kain, der Brudermörder, hatte das verstanden (1Mo 4,12-14).
Die zweite Verszeile sagt, dass es nicht gut ist, einem Mörder zu helfen, wenn er auf der Flucht ist. Man sollte nichts mit ihm zu tun haben, denn die Gerechtigkeit muss ihren Lauf nehmen: „Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bild Gottes hat er den Menschen gemacht“ (1Mo 9,6).
Ihm kann sehr wohl das Evangelium verkündet werden, so dass er durch Buße und Bekehrung Ruhe für sein Gewissen findet. Dann ist er zwar immer noch auf dem Weg zur Grube des Grabes, denn er verdient die Todesstrafe, nur nicht länger als einer, der vor dem verdienten Gericht flieht.