Behandelter Abschnitt 5Mo 24,19-22
Wenn du deine Ernte auf deinem Feld hältst und eine Garbe auf dem Feld vergisst, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, damit der Herr, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hände. 20 Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterher die Zweige absuchen. Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 21 Wenn du deinen Weinberg liest, so sollst du nicht hinterher Nachlese halten. Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 22 Und du sollst dich daran erinnern, dass du ein Knecht im Land Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, dies zu tun. Der Segen an Weizen, Oliven und Weintrauben, den Gott jedem Israeliten gab, sollte bereitwillig mit anderen geteilt werden. Bei den verschiedenen Ernten (Getreide, Oliven, Weintrauben) sollte etwas für den Armen und den Fremdling übrigbleiben (vgl. 3Mo 19,9.10; 23,22). Die Nachlese ist für den Armen. Wieder erinnert Gott daran, dass sie selbst einmal Knechte in Ägypten gewesen waren, die Er erlöst hatte.
Zusammenfassung
Wenn ein Mann seine Frau entlässt (mit einem Scheidebrief), und sie einen anderen Mann geheiratet hat, kann der erste Mann sie nicht wieder zur Frau nehmen. Die Gnade wird das Volk Israel wieder annehmen. Diese Verse sind ein Beispiel für die Wortverdrehung der Juden. Andererseits machte Gott ein gewisses Zugeständnis wegen der Herzenshärte des Menschen.
Jemand, der seit kurzem verheiratet war, brauchte nicht in den Krieg zu ziehen. Hier ist eine Ergänzung zu Kap. 20,5–7.
Mühle und Mühlstein durften nicht verpfändet werden, denn das war für den Lebensunterhalt nötig.
Auf Menschenraub zwecks Versklavung stand die Todesstrafe
Vorsicht bei Aussatz (vgl. 3. Mose 13; 14).
Wer ein Pfand für ein Darlehn holte, durfte nicht in das Haus des Pfandgebers gehen. Auch musste ein gepfändeter Mantel bis zum Abend zurückgegeben werden, weil der Arme ihn möglicherweise als Schlafdecke gebrauchte.
Ein armer Tagelöhner durfte nicht um seinen Lohn betrogen werden.
Väter sollten nicht für die Kinder bestraft werden und umgekehrt – In 5. Mose 24,16 finden wir einen anderen Grundsatz als in 2. Mose 20,5. Hier geht es um die Rechtsprechung unter dem Volk Gottes. Und da gilt der Grundsatz, dass nur die Personen bestraft werden dürfen, die auch tatsächlich gesündigt haben. Wenn Kinder eine todeswürdige Sünde getan haben, so sollen nicht die Eltern dafür sterben, und wenn Eltern sündigen, sind deshalb nicht die Kinder schuldig.
Die Rechtsprechung durfte bei einem Fremden oder bei einer Waise nicht verändert werden.
Bei den verschiedenen Ernten (Getreide, Oliven, Weintrauben) sollte etwas für den Armen und den Fremden übrigbleiben (vgl. 3Mo 19,9.10; 23,22).