Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit und wegen irgendeiner Sünde, bei irgendeiner Versündigung, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage hin soll eine Sache bestätigt werden. Bei falschem Zeugnis gegen eine Person musste die erwartete Strafe über den falschen Zeugen verhängt werden.
Außerdem sollte bei mutwilliger Beschädigung des Körperteils eines Menschen oder bei seiner Tötung der Täter durch Verstümmelung bestraft werden: „Leben um Leben, Auge und Auge“ usw. Man nennt dieses Gesetz das lex talionis (vgl. 2Mo 21,23-25; 3Mo 24,17-22).
Das Zeugnis einer einzelnen Person war unzureichend; es mussten mindestens zwei oder drei Zeugen da sein. War jemand ein falscher Zeuge, so musste ihm die zu erwartende Strafe auferlegt werden. – Im Übrigen galt: „Leben um Leben, Auge und Auge“ usw.
Folgende Vorgehensweise ist sehr wichtig
Wir hören von jemand eine Beschuldigung über eine andere Person.
Wir untersuchen die Sache gründlich. Dazu gehört das Zeugnis von zumindest einer weiteren Person (vgl. Mt 18.15–17; vgl. 1Tim 5,19).
Wir sollten uns bewusst sein, dass das Motiv einer Beschuldigung häufig ein Machtkampf ist! Man will den anderen zum eigenen Vorteil in Misskredit bringen.