Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen hin soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin getötet werden. 7 Die Hand der Zeugen soll zuerst an ihm sein, ihn zu töten, und danach die Hand des ganzen Volkes. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
Eine Rechtssache muss genau feststehen, und zwar muss sie durch zwei oder drei Zeugen bezeugt werden (vgl. Mt 18,15ff.). Wenn die todeswürdige Sünde dann bezeugt ist, so muss der Götzendiener durch Steinigung getötet werden. Der Zeuge soll als erster Hand an ihn legen. Es muss jemand schon sehr hart sein, wenn das Zeugnis falsch ist und er sich dann wissentlich am Tod eines anderen beteiligt (vgl. 1Kön 21,9-13).
Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Jeder ist persönlich für das Böse in Israel verantwortlich. Das entspricht hier Matthäus 18,17, wo der Beschuldigte den Übeltäter für einen Heiden und Zöllner ansehen soll – für ihn ist die Sache erledigt. Für ihn ist der Übeltäter kein Bruder mehr, er ist für ihn ein Böser.