Und wenn ein Fremder bei euch weilt und dem Herrn das Passah feiern will, so soll er es feiern nach der Satzung des Passahs und nach seiner Vorschrift. Eine Satzung soll für euch sein, sowohl für den Fremden als auch für den Einheimischen des Landes.
Wie ist es nun mit einem Fremden, einem Menschen eines heidnischen Volkes? Auch er soll es feiern. Es ist ein großer Segen für einen Ausländer, mit Israeliten verkehren zu dürfen. Allerdings musste er beschnitten sein: „Und wenn ein Fremder bei dir weilt und dem Herrn das Passah feiern will, so werde alles Männliche bei ihm beschnitten, und dann komme er herzu, es zu feiern; und er soll sein wie ein Einheimischer des Landes. Aber kein Unbeschnittener soll davon essen“ (2Mo 12,48). Es kann nicht sein, dass ein Unbeschnittener (= Ungläubiger) am Abendmahl teilnimmt.
So soll er feiern: „So esse er ...“ (1Kor 11,28).