Behandelter Abschnitt 3Mo 25,13-17
In diesem Jubeljahr sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder von der Hand eures Nächsten etwas kauft, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubel-Jahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Entsprechend der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und entsprechend der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin der Herr, euer Gott.
Dieser Abschnitt regelt den Kaufpreis eines Landes. Eigentlich konnte das Land überhaupt nicht verkauft werden. Was verkauft wurde, war eine Anzahl der Ernten, die das Land bis zum nächsten Jubeljahr abwerfen würde. Gott wollte nicht, dass jemand seinen Bruder übervorteilte. Gott wünschte eine uneingeschränkte Gemeinschaft unter seinem Volk.