Behandelter Abschnitt 3Mo 24,17-22
Und wenn jemand irgendeinen Menschen totschlägt, so soll er gewiss getötet werden. 18 Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten, Leben um Leben. 19 Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt. Wie er getan hat, so soll ihm getan werden.20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einem Menschen eine Verletzung zufügt, so soll ihm zugefügt werden. 21 Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten; wer aber einen Menschen totschlägt, soll getötet werden. 22 Einerlei Recht sollt ihr haben. Wie der Fremde, so soll der Einheimische sein; denn ich bin der Herr, euer Gott.
Wieder wird Mord mit dem Tod bestraft. Das gilt auch heute noch. Eine Sünde, die jemand begeht, kehrt auf seinen Kopf zurück. Verletzung sollte mit Verletzung geahndet werden. Hier geht es um die Rechtsprechung, keinesfalls um Selbstjustiz oder Rache.