Behandelter Abschnitt 3Mo 14,25-32
Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme vom Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der Priester gieße von dem Öl in seine linke Hand; 27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem Herrn. 28 Und der Priester tue von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. 29 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor dem Herrn. 30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann – 31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, mit dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor dem Herrn für den, der zu reinigen ist. 32 Das ist das Gesetz für den, an dem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.
Das Blut des Schuldopfers wird auf das rechte Ohrläppchen usw. gestrichen, wie in den Versen 10–20.