Behandelter Abschnitt 2Mo 22,15-16
Und wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie sich gewiss durch eine Heiratsgabe zur Frau erkaufen. 16 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld abwiegen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. Die Verführung einer Jungfrau ist ein Eingriff in das Gut einer Familie.
Es ist ein Diebstahl. Solange sie nicht verlobt ist, gehört sie ihrem Vater (vgl. 21,7). Wenn jemand eine Jungfrau haben möchte, so muss er sie sich erkaufen. Er muss den Schaden wieder gutmachten, in dem Vater eine Heiratsgabe übergibt (5Mo 22,28.29). Die Verführung einer Verlobten Jungfrau wurde schwerer bestraft, beide mussten gesteinigt werden (5Mo 22,23‒27).