Behandelter Abschnitt 2Mo 22,3-4
Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Feld eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten. Wenn jemand ein Tier stiehlt, so muss er das Doppelte erstatten. Stehlen ist ein schlimmes Übel. Bei Stellen können wir auch an geistigen Diebstahl denken, an Computerprogramme. In diesem Fall zweifach erstattet werden.
Ein Feld oder einen Weinberg. Das gilt auch für das Abweiden eines Feldes oder eines Weinberg. Wie viel Felder und Weideland haben die reichen Nationen den Armen gestohlen. Es ist eine große Schande, die Reiche beständig Arme ausbeuten. Erstattung ist unbedingt erforderlich.