Behandelter Abschnitt 2Mo 21,33-36
Und wenn jemand eine Grube öffnet oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dessen Besitzer zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, dass er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, dass der Ochse vorher stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewiss Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
Beschädigung muss vergütet werden. Eine Grube muss abgedeckt werden. Wenn Tiere in eine Grube fallen und umkommen, muss der Verursacher für den Schaden aufkommen. Wenn ein Ochse einen anderen stößt und bekannt war, dass der Ochse stößig war, muss der Besitzer für den Schaden aufkommen.
Wir sind dafür verantwortlich, dass andere nicht durch unseren Besitz zu Schaden kommen. Wir sollten immer rücksichtsvoll im Blick auf andere sein.
Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh und es schlachtet oder es verkauft, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen, und vier Stück Kleinvieh für das Stück. Hier geht es um das 8. Gebot, du sollst nicht stehlen. So kann jemand nicht mit den Besitz eines anderen umgehen. Es muss fünffach erstatten, nicht nur das Gestohlene zurückgeben oder Ersatz bezahlen und ein Fünftel darüber hinaus (vgl. 3Mo 5,16). Für uns gilt, dass jemand beispielsweise seinen guten Ruf stehlen kann. Auch dann müssen wir etwas wiedergutmachen.