Hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. Unmittelbar nach der Nennung des Gebotes der Todesstrafe folgt das Gebot zum Todschlag. Das gilt für den Fall, wo jemand nicht vorsätzlich zu Tode gekommen ist. In diesem Fall durfte jemand in einer der Zufluchtsstädte fliehen (4Mo 35,25‒28.32). Ein Totschläger musste so lange in einer Zufluchtsstadt bleiben, bis der Hohepriester starb. Dann durfte er in das Land seines Eigentums zurückkehren.
Gott hat es seiner Hand begegnen lassen. Der Tod eines anderen Menschen kann nur geschehen, wenn Gott dem zustimmt. Er ist Herr über Leben und Tod: „Seht nun, dass ich bin, der da ist, und kein Gott neben mir! Ich töte, und ich mache lebendig, ich zerschlage, und ich heile; und niemand ist da, der aus meiner Hand errettet!“ (5Mo 32,39). Darum ist auch Christus gestorben, weil Gott es wollte.
Wohin er fliehen soll. Hier leuchtet die Gnade Gottes hell hervor (Jes 53,12; Lk 23,24; Apg 3,17). Das Volk musste 70 n. Chr. fliehen. Das war die endgültige Vertreibung aus dem Land; doch es wird eine Rückkehr geben und ein endgültige Wiederherstellung. Apostelgeschichte 3-7 sind gleichsam die Freistädte Israels. Mit dem Tod des Hohenpriesters gibt es eine Generalamnestie (4Mo 35,9-34; 5Mo 19,1‒13; Jos 20). Heute ist die Freistadt die Versammlung, der einzig sichere Platz für einen Juden, dem Gericht zu entkommen (Apg 2,47).
Die Gebote hatten im besonderen Bezug auf das Verhältnis zwischen einem Israeliten und seinem Nächsten (die sechs letzten Gebote) Sie standen auf der zweiten steinerne Tafel.