Schlachter 1951
Versliste
Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat.
der Verheiratete aber sorgt für die Dinge der Welt, wie er der Frau gefalle, und er ist geteilt.