Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Auch ist bei der Gabe die Wirkung nicht so wie dort, wo ein einziger Sünder den Anlass gegeben hat. Denn (dort) ist das Urteil aus Anlass eines einzigen Sünders zum Verdammungsurteil geworden, (hier) dagegen die Gnadengabe aus Anlass dieser Übertretungen zum Rechtfertigungsurteil (= Freispruch).