Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Jedermann sei den obrigkeitlichen Gewalten (oder: den vorgesetzten Obrigkeiten) untertan; denn es gibt keine Obrigkeit, ohne von Gott (bestellt zu sein), und wo immer eine besteht, ist sie von Gott verordnet.
Wer sich also der Obrigkeit widersetzt, der lehnt sich damit gegen Gottes Ordnung auf; und die sich auflehnen, werden sich selbst ein Strafurteil (= ihre gerechte Strafe) zuziehen.
Denn die obrigkeitlichen Personen sind nicht für die guten Taten (= für die, welche recht handeln) ein Schrecken, sondern für die bösen. Willst du also frei von Furcht vor der Obrigkeit sein, so tu das Gute: dann wirst du Anerkennung von ihr erhalten;
denn sie ist Gottes Dienerin dir zum Guten (= zu deinem Besten). Tust du aber das Böse, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst: sie ist ja Gottes Dienerin, eine Vergelterin zur Vollziehung des (göttlichen) Zornes (oder: Strafgerichts) an dem Übeltäter.
Darum muss man ihr untertan sein, und zwar nicht nur aus Furcht vor dem (göttlichen) Zorn, sondern auch um des Gewissens willen.
Deshalb entrichtet ihr ja auch Steuern; denn sie (d.h. die Beamten) sind Gottes Dienstleute, die für eben diesen Zweck unablässig tätig sind.
Lasset allen zukommen, was ihr ihnen schuldig seid: die Steuer, wem die Steuer gebührt, den Zoll, wem der Zoll zukommt, die Furcht, wem die Furcht, und die Ehre, wem die Ehre gebührt.