Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Sodann hatte Mose dem Stamme Gad, den Gaditen, Landbesitz nach ihren Geschlechtern angewiesen,
so dass ihnen folgendes Gebiet zuteil wurde: Jaser und sämtliche Ortschaften in Gilead und das halbe Ammoniterland bis Aroer, das östlich von Rabba liegt;
ferner das Land von Hesbon bis Ramath-Mizpe und Betonim und von Mahanaim bis an das Gebiet von Lidebir;
sodann in der Talebene: Beth-haram, Beth-Nimra, Sukkoth und Zaphon, der Rest vom Reiche Sihons, des Königs von Hesbon, der Jordan mit seinem Uferland bis an das Ende des Sees Genezareth auf der Ostseite des Jordans.
Das war der Erbbesitz der Gaditen nach ihren Geschlechtern, die genannten Städte mit den zugehörigen Dörfern.
sagte der König von Israel zu seinen Dienern: „Ihr wisst doch wohl, dass Ramoth in Gilead uns gehört? Wir aber sitzen hier müßig, anstatt es dem König von Syrien zu entreißen!“