Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Ein reiner und fleckenloser Gottesdienst vor Gott dem Vater besteht darin, dass man Waisen und Witwen in ihrer Trübsal besucht und sich selbst von der Welt unbefleckt erhält.
Darum wollen wir so, wie wir Gelegenheit haben, allen Menschen Gutes erweisen, besonders aber den Glaubensgenossen!
Kindlein, lasst uns nicht mit Worten und nicht mit der Zunge lieben, sondern mit der Tat und in Wahrheit!
Dem Musikmeister; ein Psalm von David. Wohl dem, der des Schwachen (oder: Geringen) sich annimmt: am Tage des Unglücks wird der HERR ihn erretten!
Wer seinen Nächsten (= Volksgenossen) verächtlich behandelt, versündigt sich; wer sich aber der Unglücklichen erbarmt: Heil ihm! –
Lasst uns aber nicht müde werden, das Rechte (oder: Gute) zu tun; denn zu seiner (d.h. zur bestimmten) Zeit werden wir ernten, wenn wir nicht ermatten.
Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.
die die Häuser der Witwen verschlingen (= gierig an sich bringen) und zum Schein lange Gebete verrichten. Sie werden ein um so strengeres Gericht erfahren.“
Er legte ihnen dann ein Gleichnis vor, um sie darauf hinzuweisen, dass man allezeit beten müsse und nicht müde darin werden dürfe.
In diesen Tagen nun entstand bei der Zunahme der Zahl der Jünger laute Unzufriedenheit der Hellenisten gegen die Hebräer, weil ihre Witwen bei der täglichen Verpflegung (oder: Versorgung) nicht genügend berücksichtigt würden.
Witwen, die wirklich Witwen (oder: ganz verlassen) sind, begegne mit Ehrerbietung;
wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so sollen diese lernen, an erster Stelle gegen ihre eigene Familie liebevoll zu handeln und ihren gealterten Angehörigen (= Eltern und Großeltern) die empfangenen Wohltaten zu vergelten, denn das ist wohlgefällig vor Gott.
Eine wirkliche Witwe aber, die ganz allein steht, hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt und verharrt in ihren Bitten und Gebeten bei Tag und Nacht;
wenn eine Witwe dagegen in Üppigkeit lebt, so ist sie schon bei Lebzeiten tot (vgl. V.11-12).
Auch dies schärfe ihnen ein, damit sie sich unsträflich halten!
Wenn aber jemand seine Angehörigen, zumal wenn sie seine Hausgenossen sind, nicht versorgt, so hat er damit den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger (oder: Heide).
Eine Witwe soll nur dann in das Verzeichnis (der von der Gemeinde zu versorgenden Witwen) eingetragen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist, nur eines Mannes Ehefrau gewesen (vgl. 3,2)
und durch gute Werke wohl bezeugt ist, insofern sie nämlich Kinder großgezogen, Gastfreundschaft gegen Fremde geübt, Heiligen die Füße gewaschen, Bedrängten Hilfe geleistet hat, überhaupt guten Werken aller Art eifrig nachgegangen ist.
Jüngere Witwen dagegen weise zurück; denn wenn sie im Gegensatz zur Hingabe an Christus sinnlich erregt geworden sind, wollen sie wieder heiraten,
obgleich sie dadurch ein Schuldurteil auf sich lasten haben, weil sie das erste Treuegelöbnis gebrochen haben.
Da sie zugleich beschäftigungslos sind, gewöhnen sie sich daran, in den Häusern umherzulaufen, und sind dann nicht nur beschäftigungslos, sondern führen auch bei ihrer Geschwätzigkeit und Neugier ungehörige Reden.
Es ist daher mein Wille, dass die jüngeren (Witwen wieder) heiraten, Mütter werden, ihrem Haushalt vorstehen und dem Widersacher keinen Anlass zu übler Nachrede geben;
manche sind ja leider schon vom rechten Wege abgewichen und dem Satan nachgefolgt.
Wenn eine gläubige Frau Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, so soll sie für deren Bedarf sorgen, die Gemeinde aber soll unbelastet bleiben, damit sie sich der wirklichen Witwen ausreichend annehmen kann.