Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Ich sage (oder: meine) aber: Solange der Erbe noch unmündig ist, besteht zwischen ihm und einem Knecht (oder: Sklaven) kein Unterschied, wenn er auch der Herr von allem (oder: Besitzer aller Güter) ist;
er steht vielmehr unter Vormündern und Vermögensverwaltern bis zu dem vom Vater festgesetzten Zeitpunkt.
So standen auch wir, solange wir (geistlich) unmündig waren, als Sklaven unter der Herrschaft der Elemente (vgl. Kol 2,8) der Welt.
Als aber die Erfüllung der Zeit (d.h. der festgesetzte Zeitpunkt) gekommen war, sandte Gott seinen Sohn, der von einem Weibe geboren und dem Gesetz unterworfen wurde;
er sollte die unter dem Gesetz Stehenden loskaufen, damit wir die Einsetzung in die Sohnschaft (= die Kindschaftsstellung) erlangten.
und zwar nicht für das (jüdische) Volk allein, sondern auch, damit er die (unter den Völkern) zerstreuten Gotteskinder zu einem einheitlichen Ganzen vereinigte.