Hermann Menge (1841-1939)
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Ich meine das aber so: Eine von Gott bereits früher vollgültig (oder: rechtskräftig) gemachte Verfügung kann durch das Gesetz, das erst vierhundertunddreißig Jahre später gekommen ist, nicht außer Kraft gesetzt (= für ungültig erklärt) werden, so dass es die Verheißung aufhöbe.