Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Liebe Brüder, ich will an menschliche Verhältnisse erinnern: Auch die letztwillige Verfügung eines Menschen, die rechtskräftig geworden ist, kann doch niemand umstoßen oder nachträglich mit Zusätzen versehen.
Nun sind aber die (göttlichen) Verheißungen dem Abraham „und seinem Samen (= Nachkommen)“ zugesprochen worden. Es heißt nicht: „und den Samen (= den Nachkommen)“ in der Mehrzahl (= als wären es mehrere), sondern mit Bezug auf einen einzigen (= in der Einzahl): „und deinem Samen (= deinem Nachkommen)“, und das ist Christus.
Ich meine das aber so: Eine von Gott bereits früher vollgültig (oder: rechtskräftig) gemachte Verfügung kann durch das Gesetz, das erst vierhundertunddreißig Jahre später gekommen ist, nicht außer Kraft gesetzt (= für ungültig erklärt) werden, so dass es die Verheißung aufhöbe.
Wenn nämlich das (verheißene) Erbe vom Gesetz abhängt, so hängt es nicht mehr von der Verheißung ab; dem Abraham aber hat Gott es durch eine Verheißung als Gnadengabe verliehen.