Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Durch einen Wink des Statthalters aufgefordert, begann nun Paulus seine Verteidigungsrede: „Da ich weiß, dass du schon seit vielen Jahren Richter für die hiesige Bevölkerung bist, so gehe ich getrosten Mutes an die Verteidigung meiner Sache vor dir.
Wie du dich vergewissern kannst, sind erst zwölf Tage vergangen, seitdem ich nach Jerusalem hinaufgezogen bin, um dort anzubeten;
und weder im Tempel hat man mich bei einer Verhandlung mit jemand oder bei der Anstiftung eines Volksauflaufs betroffen, auch nicht in den Synagogen oder sonst irgendwo in der Stadt;
sie sind überhaupt nicht imstande, dir Beweise für ihre jetzigen Anklagen gegen mich zu erbringen.
Das freilich bekenne ich dir offen, dass ich nach der Glaubensrichtung (vgl. 22,4), die sie als Sekte bezeichnen, dem Gott unserer Väter in der Weise diene, dass ich allem, was im Gesetz und was in den Propheten geschrieben steht, Glauben schenke
und auf Gott dieselbe Hoffnung setze, welche auch sie selbst hegen, dass nämlich eine Auferstehung der Gerechten wie der Ungerechten stattfinden wird.
Darum bemühe ich mich auch, immerdar ein unverletztes Gewissen Gott und den Menschen gegenüber zu haben.
Nun bin ich nach einer Zwischenzeit von mehreren Jahren hergekommen, um Almosen für mein Volk zu überbringen und Opfer darzubringen.
Als ich mich dabei einer Weihe unterzogen hatte, haben sie mich im Tempel angetroffen, und zwar nicht in Begleitung eines Volkshaufens oder unter Erregung eines Aufruhrs;
nein, einige Juden aus der Provinz Asien sind es gewesen; diese hätten hier vor dir erscheinen und Anklage erheben müssen, wenn sie etwas gegen mich vorzubringen haben.
Oder lass diese hier selber angeben, welche Schuld sie (an mir) ermittelt haben, als ich vor dem Hohen Rate stand;
es müsste denn das eine Wort sein, das ich in ihrer Mitte stehend ausgerufen habe: ‚Wegen der Auferstehung der Toten stehe ich heute als Angeklagter hier vor euch!‘“