Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Werte Brüder und Väter, hört jetzt meine Rechtfertigung vor euch an!“
Ich habe ihnen zur Antwort gegeben, bei den Römern sei es nicht üblich, einen Menschen aus Gefälligkeit preiszugeben, bevor nicht der Angeklagte seinen Anklägern persönlich gegenübergestanden und Gelegenheit zur Verteidigung gegen die Anklage erhalten habe.
Darum, wenn Speise (d.h. das, was ich esse) meinem Bruder zum Anstoß wird (= ihn zur Sünde verführt), so will ich in Ewigkeit kein Fleisch genießen, um meinem Bruder kein Ärgernis zu bereiten.
Der Geistesmensch dagegen beurteilt alles zutreffend, während er selbst von niemand zutreffend beurteilt wird.
Doch was mich betrifft, so ist es mir etwas ganz Geringes (= durchaus gleichgültig), ob ich von euch oder von (sonst) einem menschlichen Gerichtstage (= Gerichtshofe) ein Urteil empfange; ja, ich gebe nicht einmal selbst ein Urteil über mich ab.