Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Wenn es zwischen Männern zu einem Rechtsstreit kommt und sie vor Gericht getreten sind und man das Urteil über sie gesprochen hat, indem man den Unschuldigen freigesprochen und den Schuldigen verurteilt hat,
so soll, wenn der Schuldige Prügelstrafe verdient hat, der Richter ihn sich hinlegen lassen, und man soll ihm in seiner (d.h. des Richters) Gegenwart eine bestimmte Anzahl von Schlägen (oder: Streichen) nach Maßgabe seiner Verschuldung geben.
Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Volksgenosse nicht, wenn man fortführe, ihm eine noch größere Zahl von Schlägen zu versetzen, in deinen Augen verächtlich gemacht wird. –
Ein solcher Knecht aber, der den Willen seines Herrn gekannt und doch nichts ausgeführt und nichts nach seinem Willen getan hat, wird viele Schläge erhalten;
wer dagegen seinen Willen nicht gekannt und Dinge getan hat, die Züchtigung verdienen, wird nur wenige Schläge erhalten. Wem aber viel gegeben ist, von dem wird auch viel gefordert werden, und wem viel anvertraut ist, von dem wird man auch um so mehr verlangen.“
und der Regen strömte vierzig Tage und vierzig Nächte hindurch auf die Erde.
und eure Söhne sollen vierzig Jahre lang als Hirten in der Wüste umherziehen und für euren treulosen Abfall von mir büßen, bis eure Leiber in der Wüste aufgerieben sind.
Nach der Zahl der vierzig Tage, in denen ihr das Land ausgekundschaftet habt – immer ein Tag für ein Jahr gerechnet –, sollt ihr vierzig Jahre lang für eure Verschuldungen büßen und sollt erfahren, was es auf sich hat, wenn ich mich von euch abwende!
von Juden habe ich fünfmal die vierzig (Geißelhiebe) weniger einen (5.Mose 25,3) erhalten;
Sollte jemand aber dieser unserer brieflichen Weisung nicht nachkommen, so merkt ihn euch und meidet den Verkehr mit ihm, damit er in sich gehe;
doch sehet in ihm keinen Feind, sondern weist ihn als einen Bruder zurecht.
Die draußen Stehenden wird Gott richten. Schafft den bösen Menschen aus eurer Mitte weg!